Luftverkehrsrecht - Drohnenschutz III: Bund stellt neues Abwehrzentrum vor
Deutschland hat ein zentrales Abwehrzentrum gegen Drohnen gegründet. Die neue Einheit der Bundespolizei soll auch den Schutz der deutschen Flughäfen koordinieren.
Deutschland hat ein zentrales Abwehrzentrum gegen Drohnen gegründet. Die neue Einheit der Bundespolizei soll auch den Schutz der deutschen Flughäfen koordinieren.
Die Bundesregierung will das Luftsicherungsgesetz um die Drohnenabwehr erweitern. In dem Gesetzentwurf ist vom Schutz kritischer Betriebe allerdings nicht die Rede.
Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) fordert von der Bundesregierung neue rechtliche Bestimmungen, damit die Industrie potentielle Drohnenangriffe selbstständig abwehren kann.
Nach einer Reihe erfolgloser Versuche starten US-Unternehmen bei Lieferdrohnen einen neuen Anlauf.
Presseinformation des BVZD zum Gesetzgebungsvorschlag zur Erweiterung der Polizeigesetze der Länder, anlässlich der 224. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 03. bis 05.12.25 in Bremen
Medienhäuser in den USA sehen durch geplante schärfere Regeln zur Drohnennutzung in Städten eine Gefahr für die uneingeschränkte Berichterstattung.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) treiben ehrgeizige Pläne voran, um zivilen Drohnen zum Durchbruch zu verhelfen. Für Flug-Taxis und Lieferdrohnen sind neue Regeln in Arbeit.
Forschende an der Universität Augsburg wollen Drohnen mit künstlicher Intelligenz in die Lage versetzen, im Gefahrenfall selbstständig sicherheitsrelevante Entscheidungen zu treffen.
Der Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes scharf. Aus Sicht des Verbandes verkennt die Bundesregierung in überraschender Weise die tatsächliche Sicherheitslage in Deutschland: Private Sicherheitsdienste, die tagtäglich kritische Industrie- und Störfallbetriebe schützen, tauchen im Gesetz überhaupt nicht auf.
Illegale Drohnenflüge nehmen zu – und mit ihnen das Risiko strafrechtlicher Folgen. Wir zeigen, wann § 109g StGB greift und wie Betreibende rechtssicher planen und handeln.