Luftsicherheitsgesetz ignoriert Industrie
« NewsübersichtDer Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes scharf. Aus Sicht des Verbandes verkennt die Bundesregierung in überraschender Weise die tatsächliche Sicherheitslage in Deutschland: Private Sicherheitsdienste, die tagtäglich kritische Industrie- und Störfallbetriebe schützen, tauchen im Gesetz überhaupt nicht auf.
Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD
„Der Entwurf tut so, als gäbe es nur Bundeswehr und Bundespolizei. Die Realität in den Werken, Kraftwerken, Logistikzentren und Störfallbetrieben sieht völlig anders aus“, so BVZD-Vorstand Prof. Dr. Martin Maslaton. „Die Bundesregierung schreibt ein Sicherheitsgesetz – und vergisst ausgerechnet diejenigen, die die Sicherheit rund um die Uhr gewährleisten. Das ist nicht nur politisch naiv, sondern sicherheitstechnisch brandgefährlich.“
Während der neue § 15a LuftSiG militärische und polizeiliche Eingriffsbefugnisse gegen gefährliche Drohnen vorsieht, fehlt jede Regelung, die qualifizierten privaten Sicherheitsdiensten die Nutzung genehmigter Abwehrtechnik überhaupt erlaubt. Dadurch entsteht nach Auffassung des BVZD ein gesetzliches Schutzvakuum, das insbesondere Störfallbetriebe und kritische Industrien unmittelbar betrifft.
„Die Industrie investiert in modernste Drohnendetektion – darf sie aber mangels Ermächtigung nicht einsetzen. Das weiß die Politik, blendet es aber im gesamten Gesetzentwurf aus“, so Maslaton. „Wer so ein Gesetz verabschiedet, lässt kritische Infrastruktur sehenden Auges ungeschützt.“
Der BVZD fordert deshalb, in den Landespolizeigesetzen eine klare Ermächtigungsnorm zu schaffen, die es zertifizierten privaten Sicherheitsdiensten erlaubt, im Rahmen behördlich genehmigter Sicherheitskonzepte angemessene technische Abwehrmaßnahmen gegen gefährliche Drohnen einzusetzen.
„Solange diese Regelung fehlt, bleibt die Drohnenabwehr der Industrie eine politische Fata Morgana.“ so Maslaton abschließend.
Zuerst veröffentlicht am 20. November 2025, 11:40 Uhr unter: Luftsicherheitsgesetz ignoriert Industrie – Bundesregierung lässt kritische Betriebe schutzlos zurück - Drones