Tracking pixel Drohnenwirtschaft - Drohnen unter dem Christbaum: Für Kinder eher nichts · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - Drohnen unter dem Christbaum: Für Kinder eher nichts

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Die meisten Drohnen sind als Weihnachtsgeschenk für Kinder nicht geeignet. Ein Ratgeber gibt Einkaufstipps.


Wer seinen Kleinen zu Weihnachten eine Freude mit einer Drohne machen will, der sollte ganz genau hinschauen. Denn die allerwenigsten Produkte gehören in Kinderhände, auch wenn Werbung dies suggeriere. Darauf weist das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de hin. Demnach werben Online-Shops zwar mit Begriffen wie Kinder-Drohne, Toy Drone oder Mini Drone Kids. Doch oftmals handele es sich dabei nicht um Spielzeug.

Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, müsse aus den Angaben des Herstellers abzuleiten sein. Fehle etwa die Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, dann handele es sich sehr wahrscheinlich um eine reguläre Drohne, die nur mit einer Aufsichtsperson ab 16 Jahren aufsteigen darf.

„Viele Eltern schenken eine vermeintliche Kinder-Drohne und erfahren erst später, dass ihr Kind sie gar nicht allein fliegen darf. Der Begriff ‚Kinder-Drohne‘ ist gesetzlich nicht definiert“, sagt Francis Markert, Drohnenausbilder und Mitgründer von Drohnen-Camp.de.

Typische Merkmale von Kinderdrohnen sind: ein sehr geringes Gewicht (oft unter 100 g), vollständiger Propellerschutz und geringe Leistung, CE-Kennzeichnung und wenn überhaupt dann nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.

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