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Windenergie - OVG bestätigt: Geringfügige Schallüberschreitungen zulässig
Erfolgreiche Verteidigung eines Windparkprojekts durch MASLATON – das OVG bestätigt: Geringfügige Schallüberschreitungen nach der TA Lärm sind zulässig. Wir zeigen die Folgen für die schalltechnische Praxis.