Tracking pixel News zu Versicherungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Versicherungsrecht

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Internetstörung - Hinweis in eigener Sache

Aufgrund von Bauarbeiten ist unsere Internetverbindung derzeit gestört. Dadurch können die Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei nur eingeschränkt erfolgen. Telefonisch sind wir aktuell leider nicht erreichbar. Bitte kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit per E-Mail. Dank redundanter Systeme ist die Kommunikation auf diesem Weg weiterhin gewährleistet. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit den Verantwortlichen an einer schnellstmöglichen Behebung der Störung. Ihre MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

Der Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gehört heute in allen Bereichen des Energierechts zum notwendigen Handwerkszeug. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines Inhouse-Seminars. Gern vertiefen wir energierechtliche Themenkomplexe und Fragestellungen und richten die Schwerpunkte an Ihren konkreten Anforderungen aus. Kommen Sie dazu einfach auf uns zu und wir werden in Absprache mit Ihnen ein individuelles Programm erstellen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bild zu Verschuldensunabhängige Haftung des Netzbetreibers nach dem Produkthaftungsgesetz für Überspannungsschäden

Verschuldensunabhängige Haftung des Netzbetreibers nach dem Produkthaftungsgesetz für Überspannungsschäden

In einem aktuellen Urteil vom 25.02.2014 (VI ZR 144/13) hat der BGH entschieden, dass Netzbetreiber für Schäden an Haushaltsgeräten, die durch Überspannung nach einer Störung der Stromversorgung entstanden sind, aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-)Haftung nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG haften. In dem vorliegenden Streitfall machte der Kläger gegen die Beklagte, eine Betreiberin eines kommunalen Stomnetzes, Schadenersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Das Netz wird von der Beklagten den Stromproduzenten und Abnehmern zur Verfügung gestellt. Auch das Haus des Klägers war an das Niederspannungsnetz der Beklagten angeschlossen. Auf Grund einer Störung im Versorgungsnetz kam es nach einem Stromausfall im Hausnetz des Klägers zur Überspannung, wodurch mehrere Elektrogeräte sowie die Heizung beschädigt wurden. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sog. PEN-Leitern (PEN = protective earth neutral) in der Nähe des Hauses des Klägers, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war.