
ROG-Novelle – Wichtige Änderungen in Kraft getreten
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Die Raumordnungsnovelle ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige wichtige Änderungen kommen damit bereits ab heute zur Anwendung – unter anderem § 6 WindBG n.F.
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes will Verfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See, für Stromnetze und PV-Freiflächenanlagen beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung im Überblick:
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft reagiert: Aufgrund zahlreicher Anfragen zu den Auswirkungen der gesetzlich angeordneten Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich bieten wir ab sofort und auf Anfrage „Inhouse-Seminare“ an!
Ein weiteres Gesetz soll die energiepolitische Lage entschärfen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen: Autobahnen, Schienenwege und Tagebaufolgeflächen sind im Fokus.
Brandenburg regelt die Regionalplanung zugunsten der Windenergie neu. Eine Abkehr von der bisherigen Ausschlussplanung bedeutet das Ende des Stillstands. Projektierer:innen müssen jetzt handeln.
Das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) soll der nächste Mosaikstein zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen sein. Vermeintlich positive Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar.
Bereits seit 01. Mai 2019 gilt das landesplanungsrechtliche Moratorium in Brandenburg durch Kodifizierung des § 2c Abs. 1 RegBkPlG. Die genannte Vorschrift verfolgt den Zweck der Sicherung in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung. Das Gesetz entfaltet die Wirkung, dass auch bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 6 BImSchG die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der gesamten jeweils betroffenen Region pauschal für zwei Jahre vorläufig unzulässig wird, sofern die in § 2c Abs. 1 genannten Voraussetzungen vorliegen. Da das OVG Berlin-Brandenburg neben den Teilregionalplan „Havelland-Fläming 2020“ kürzlich auch den Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für unwirksam erklärte, spitzt sich die Lage für Projektierer immer mehr zu.
100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Quellen bis 2040 - dieses Ziel hat die rot-rot-grüne Landesregierung für Thüringen gesteckt. Dafür sollen künftig auf einem Prozent der Fläche des Freistaates Windräder stehen. Doch die Ziele des Landes für den Ausbau der Windenergie werden in den Regionen immer offener hinterfragt, abgelehnt und sabotiert. "Exakt - Die Story" nimmt die wachsenden gesellschaftlichen Konflikte rund um die Windenergie in den Blick und fragt nach, was deren Zuspitzung für die Energiewende in Thüringen bedeutet. (Video nur in D) Video: https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/vi...
Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie" Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.
Das erfolgreiche Handbuch beantwortet alle Rechtsfragen rund um Errichtung, Planung und Betrieb von Windenergieanlagen. Behandelt sind: Bau-, Immissions-, und Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundstückssicherung, Wartung und Versicherung, Förderung nach EEG, Kleinwindanlagen, Steuerrecht.