
Windenergie – OVG Bautzen: Neue Hürden für Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG
Mit der Einführung von § 9 Abs. 1a BImSchG sollten Vorbescheide für Windenergieprojekte vereinfacht werden. Der jüngst eingeführte Satz 2 könnte diesem Ziel nun jedoch zuwiderlaufen – und das Vorbescheidverfahren erschweren.