Die Erkenntnis, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nur in unzureichender Weise vorangetrieben wird, ist nicht erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18) sichtbar geworden.
Der Klimawandel und dessen Auswirkungen gaben der Regierung nicht ausreichend Anlass, die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich anzuheben. Erschreckender Weise führt erst das Bewusstsein der Abhängigkeit von anderen Staaten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu einer „Zeitenwende für die Energieversorgung in Deutschland“. Nunmehr sei die Energiesouveränität zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden.
Das sogenannte Osterpaket soll mit seinen in Kraft treten zum 01.01.2023 den Startpunkt eines bisher unvergleichlichen Ausbaumarathons geben, um insbesondere den Importbedarf fossiler Energieträger schnell reduzieren zu können. Im Jahr 2035 soll sodann der Energiebedarf fast ausschließlich aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können. Bereits für das Jahr 2030 ist vorgesehen, dass 80% des zu erwartenden Bruttostrombedarfs von etwa 750 Twh aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden kann.