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08.09.2025 | Veröffentlicht in Ausgabe 07-2025 Wind und Solar müssen bei Interessenwiderstreit zum Militär oft zurückstecken, weil Gerichte der Bundeswehr in der Rechtsordnung mehr Bedeutung zusprechen. Ein Widerspruch. Seit einigen Jahren führt meine Kanzlei diverse Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Dabei handelt es sich um geheime Übungsstrecken der Bundeswehr, die vor allem im Süden Deutschlands häufig in Konflikt mit Windenergievorhaben geraten. Nach aktuellem Stand wissen wir von rund 1.000 Anlagen, deren Errichtung aufgrund derartiger militäris...
Die neue Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht eröffnet Projektierenden von Windenergie- und Solaranlagen wichtige Perspektiven und vereinfacht wesentlich die Projektplanung. Hier die Einzelheiten.
Die kürzlich erschiene bne-Studie "Artenvielfalt im Solarpark" belegt eindrucksvoll, dass PV-Freiflächenanlagen nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern auch einen signifikanten ökologischen Mehrwert mitbringen können.
Der Bundesgerichtshof beseitigt in einem aktuellen Urteil die Uneinigkeit zwischen dem OLG Hamm und dem OLG Naumburg: Ein konkludenter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts in Nutzungsverträgen soll grundsätzlich möglich sein.
Die Gesetzesnovelle von Anfang 2025 verankert eine deutlich weitreichendere Berücksichtigung negativer Strompreise bei der EEG-Förderung, als es Anlagenbetreiber bislang gewohnt waren. Während dies einige PV-Besitzer vor Herausforderungen stellen dürfte, können andere von einem freiwilligen Wechsel in das neue System profitieren.
Nach dem VG Halle kann der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage trotz Lage in einem Landschaftsschutzgebiet zulässig sein. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Signal für die Abwägung zwischen Landschaftsschutz und Energiewende. Dieser Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und beleuchtet rechtliche Implikationen.
Durch die Anpassung von § 1092 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB ist nun die Übertragbarkeit von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen möglich. Was Projektierer und Eigentümer jetzt beachten müssen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig stellt für Katasterämter klar: Projektierer dürfen Eigentümerdaten für die Errichtung einer PV-Anlage bereits im Planungsstadium einsehen. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen.