Erneuerbare Energien: Ein verteidigungspolitischer Belang
« Newsübersicht08.09.2025 | Veröffentlicht in Ausgabe 07-2025
Wind und Solar müssen bei Interessenwiderstreit zum Militär oft zurückstecken, weil Gerichte der Bundeswehr in der Rechtsordnung mehr Bedeutung zusprechen. Ein Widerspruch.
Seit einigen Jahren führt meine Kanzlei diverse Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Dabei handelt es sich um geheime Übungsstrecken der Bundeswehr, die vor allem im Süden Deutschlands häufig in Konflikt mit Windenergievorhaben geraten. Nach aktuellem Stand wissen wir von rund 1.000 Anlagen, deren Errichtung aufgrund derartiger militärischer Belange verhindert wird. Vor Gericht geht es uns dabei in erster Linie um informationsfreiheitsrechtliche Fragen, das heißt es wird darum gestritten, ob das Verteidigungsministerium dazu verpflichtet werden kann, zumindest Teile dieser Übungsstrecken zu veröffentlichen. Hierdurch könnten Wind-energie-Projektierer vorausschauend planen und Konflikten vorbeugen. Diese Klagen führen wir ohne Mandanten. Sie sollen vielmehr bezwecken, auf eine abstrakte richterliche Untersuchung zu drängen, wie weit das öffentliche Interesse an der Energiewende in der rechtlichen Hierarchie öffentlicher Belange reicht.
Lesen Sie den Beitrag unter: Auf ein Wort - Ein verteidigungspolitischer Belang
Autor
Martin Maslaton, geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich mit Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst.
