Tracking pixel Photovoltaik fördert Biodiversität: bne-Studie liefert neue Impulse für Genehmigungsverfahren · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Photovoltaik fördert Biodiversität: bne-Studie liefert neue Impulse für Genehmigungsverfahren

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Die kürzlich erschiene bne-Studie "Artenvielfalt im Solarpark" belegt eindrucksvoll, dass PV-Freiflächenanlagen nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern auch einen signifikanten ökologischen Mehrwert mitbringen können.

Nachdem das VG Halle mit seiner Entscheidung (Az. 4 B 296/24) der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage den Vorrang gegenüber dem Landschaftsschutz eingeräumt hat und damit den Ausbau Erneuerbarer Energien erneut als zentrales Element herausgestellte (wir berichteten), liefert nun die zuletzt veröffentlichte bne-Studie eine wissenschaftliche Basis für den positiven Einfluss von PV-Freiflächenanlagen auf die Biodiversität. Welche Perspektiven dies für die Projektiererinnen und Projektierer sowie das Genehmigungsverfahren bereithält, erfahren Sie hier.


I. bne-Studie: PV-Freiflächenanlagen als Lebensräume für Flora und Fauna

Die im Zeitraum von April bis September 2024 durchgeführte Untersuchung umfasst 25 Solarparks in Deutschland sowie eine Anlage in Dänemark – erstmalig mit Schwerpunkt auf landwirtschaftlich genutzte Freiflächen. Dokumentiert wurden über 350 Pflanzenarten und diverse Vogel-, Reptilien- und Insektenarten. Darunter auch besonders gefährdete Arten wie etwa die Feldlerche, Fledermäuse und der Rotmilan, die andernorts kaum noch Lebensräume finden. Ein Problem im In- und Ausland, für das noch keine nachhaltige und effektive Lösung bereitsteht.

Die Ergebnisse der Studie: PV-Freiflächenanlagen tragen zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt in den hiesigen Gebieten bei. Die PV-Anlagen auf den Agrarflächen werden bei entsprechender Pflege von Tieren und Pflanzen als Habitat entdeckt und dauerhaft genutzt. Das ist nicht zuletzt auf die weniger intensive Bewirtschaftung der Agrarflächen zurückzuführen, wodurch der Einsatz von Pestiziden oder Dünger ausbleibt. Die PV-Freiflächenanlagen können bei geeigneten Modulabständen als Trittsteinbiotope fungieren und artenübergreifend neue Lebensräume erschließen.


II. Signalwirkung für die Genehmigungspraxis

Die Studie birgt wertvolle Perspektiven für Projektiererinnen und Projektierer: Die dokumentierten positiven Einflüsse auf Flora und Fauna können eine bedeutsame Argumentationshilfe im Genehmigungsverfahren bieten und bei artenschutzrechtlichen Konflikten entlastend wirken. Sie stellen damit eine praxisrelevante Hilfestellung für die Projektentwicklung dar – insbesondere zur Optimierung der Flächennutzung und der Minimierung von Konflikten, die sich als genehmigungsschädlich herausstellen können. Die Studienergebnisse lassen sich daher – entsprechendes Anlagendesign und Pflegemaßnahmen vorausgesetzt – im Genehmigungs- und Planungsprozess von Freiflächenanlagen heranziehen.


III. Kein Automatismus im Genehmigungsverfahren

Trotz der positiven Signalwirkung kommt es dennoch auf die Einzelfallprüfung im Genehmigungsprozess an. Die Studie entbindet keineswegs von den üblichen Prüfpflichten oder der genehmigungsrechtlichen Abwägung: Auch wenn PV-Freiflächenanlagen eine biodiversitätsfördernde Wirkung entfalten, bleibt eine projektindividuelle Abwägung mit anderen relevanten Belangen erforderlich, die stets im behördlichen Ermessen steht. Die Studie besitzt keine normative Rechtskraft, wodurch im Prüfverfahren fortwährend auf die maßgeblichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie die FFH-Richtlinie abzustellen bleibt.


IV. Fazit: Ein echter Fortschritt - aber kein Freifahrtschein

Die bne-Studie markiert keinen rechtlichen Paradigmenwechsel, wohl aber einen deutlichen fachlichen Wendepunkt: PV-Freiflächenanlagen werden zunehmend als Teil der Lösung für Umwelt- und Klimaschutz anerkannt – auch im Bereich Biodiversität. Für Projektiererinnen und Projektierer eröffnet das neue Chancen, bestehende Hürden im Genehmigungsprozess fundiert zu adressieren.

Jetzt gilt es, diese Argumente strategisch in Verfahren einzubringen – und gleichzeitig weiterhin auf eine saubere naturschutzfachliche Planung und Dokumentation zu achten.

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