Tracking pixel News zu Miet- u. Wohnungseigentumsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

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Umfassende Reformierung des WEG: Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern

Am 23.03.2020 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der auf eine weitgehende Reformierung des WEG abzielt, umso die E-Mobilität in Deutschland zu fördern und ihre Verbreitung zu erleichtern. Die Justizministerin Christine Lambrecht bezeichnete dies selbst als einem wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität, durch die Erleichterung der Durchführung von baulichen Maßnahmen. Auf diesem Wege möchte man zudem dem Ziel der Bundesregierung, bis 2022 1 Million Elektroautos auf die deutschen Straßen zu bringen, näherkommen. Bisher gab es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob es einen Anspruch auf die Errichtung von Ladesäulen gibt, da dahingehend eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Rechtsprechung vorlag: Wohnungseigentümer hatten keinen Anspruch auf die Installation bzw. auf die Zustimmung der anderen Miteigentümer, ein solcher ergab sich insbesondere nicht aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG.

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Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Zur Verstärkung des Teams unserer wirtschafts- und zivilrechtlichen Abteilung suchen wir ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt an unserem Standort in Leipzig. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln beschäftigt derzeit 13 Rechtsanwälte und einen entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten im Bereich des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien (öffentlich-rechtliche, energie- und zivilrechtliche Projektbegleitung). Daneben sind wir u.a. in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig.

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Förderung für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen in Sicht

Erste Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Mieterstromgesetz Mitte Februar kündigte Bundeswirtschaftsministerin Zypries an, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zum sog. Mieterstrom auf den Weg zu bringen. Grundlage solle die vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie der PROGNOS AG bilden. Nunmehr wurden erste Eckpunkte für ein Mieterstromgesetz bekannt. Mieterstrom bezeichnet den dezentral, in der Regel mittels Blockheizkraftwert bzw. Photovoltaik-Anlage erzeugten und vor Ort von den Letztverbrauchern, insbesondere Mietern, verbrauchten Strom. Mieterstrom als Konzept der dezentralen Stromerzeugung ist bisher noch wenig verbreitet. Zwar lassen sich im Rahmen von Mieterstrommodellen gegenüber dem regulären Strombezug von einem herkömmlichen Stromlieferanten einige Kostenbestandteile (z.B. Netzentgelte und Konzessionsabgaben) einsparen, doch unterliegt die Stromlieferung an die Mieter der vollen EEG-Umlage.

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Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.

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Mietpreisbremse: Wird jetzt nachjustiert?

Aktueller Stand Seit dem 01.06.2015 gelten die neuen Regelungen zur „Mietpreisbremse“ im Wohnraummietrecht des BGB. Konkret handelt es sich hierbei um das neue Unterkapitel 1a (§§ 556 d – 556 g BGB) mit der Überschrift „Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“. Die Kernvorschrift der Mietpreisbremse ist § 556 d BGB mit folgendem Wortlaut: § 556 d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.

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Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „Energieschleudern“ in Mieträumen

Urteil des BGH vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12 In seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 18.12.2013 hat der BGH u.a. zu der Problematik Stellung genommen, ob ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer bei Einzug vorhandenen noch funktionstauglichen Heizungsanlage besteht und ob der unwirtschaftliche Betrieb dieser Heizungsanlage ggfs. einen Sachmangel im Sinne des § 536 I 1 BGB darstellen kann.

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BHKW in WEG-Objekten

Neue Chancen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach Inkrafttreten des MietRÄndGIn den letzten Jahren wurde in Rechtsprechung und Literatur die Frage äußerst kontrovers diskutiert, in welchen Situationen der Einbau eines BHKW unter welche Mitbestimmungsvorschrift des WEG fällt (§ 22 I S. 1, § 22 II oder § 22 III i.V.m. § 21 V Nr. 2 WEG). Die richtige Einordnung ist deshalb so bedeutsam, weil jeweils unterschiedliche Mehrheiten für die Beschlussfassung der WEG erforderlich sind. Nicht wenige WEG-Beschlüsse wurden in der Vergangenheit erfolgreich von der unterlegenen Minderheit der WEG angefochten, weil aus Sicht der Gerichte die „falsche“, nämlich nicht ausreichende Mehrheit den Einbau eines BHKW beschlossen hatte. Die Rechtsprechung ist regelmäßig davon ausgegangen, dass der Einbau eines BHKW als bauliche Veränderung i.S.v. § 22 I S. 1 WEG anzusehen sei, was das Erfordernis einstimmiger Beschlussfassung nach sich zog (z.B. AG Freiburg, Beschluss vom 09.06.2008, 1 UR II 143/06). 

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Zur energetischen Mietrechtsreform

Am 17.11.2011 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf zu einem „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (Mietrechtsänderungsgesetz / MietRÄndG) an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Die Mietrechtsreform steht unter dem Motto: „Modernes Mietrecht – Mosaikstein für die Energiewende“. Erklärtes Ziel der Mietrechtsreform ist es, im Gebäudebestand Energie-Einsparmöglichkeiten aufzudecken und die Energie-Effizienz zu verbessern.