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Luftverkehrsrecht - OVG Münster: Sorgen vor Drohnen mit KI unbegründet

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem letztinstanzlichen Urteil bestätigt, dass Behörden unter bestimmten Bedingungen Kameradrohnen über Privatgrundstücken zur Gebührenermittlung nutzen dürfen. Der Argumentation einer Klägerin, dass solche Aufnahmen nachträglich durch KI geschärft werden könnten und so die Persönlichkeitsrechte verletzten, folgten die Richtenden nicht.