Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Drohnenfund Leipzig: Bundesanwaltschaft ermittelt · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Drohnenfund Leipzig: Bundesanwaltschaft ermittelt

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Nach dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Laut dem Branchenverband Zivile Drohnen (BZVD) unterstreicht der Vorfall, dass Flughäfen und kritische Infrastrukturen die rechtlichen Möglichkeiten erhalten müssen, sich selbst gegen Drohnen-Attacken zu verteidigen.

Der Generalbundesanwalt geht dem Verdacht nach, dass eine Drohne am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Explosion verursachen wollte. Demnach waren „an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden“. Außerdem sei eine Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand kollidiert, bei dem es sich mutmaßlich um eine weitere Drohne gehandelt habe. Die Karlsruher Behörde sieht darin einen schweren Anschlag auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur – mit Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundesrepublik.

Um solche Gefahren künftig abzuwehren, fordert der BVZD schon seit Langem „eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz kritischer Infrastruktur“, so Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. Dazu gehöre insbesondere die Möglichkeit, qualifizierte private Sicherheitsunternehmen mit modernen Drohnenabwehrsystemen einzusetzen.

Gerade Betreiber kritischer Infrastruktur müssten handlungsfähig sein, bevor aus einer Drohne eine konkrete Gefahr für Menschenleben oder den Luftverkehr entstehe. „Der Vorfall sollte Anlass sein, die bestehenden rechtlichen Beschränkungen zügig zu überprüfen“ so Martin Maslaton. Der BVZD spricht sich für ein System der Drohnenabwehr aus, in dem staatliche Behörden und speziell qualifizierte private Sicherheitsdienste eng zusammenarbeiten.

Hinweis: Martin Maslaton schreibt für das Drones Magazin ab August 2026 eine monatliche Kolumne zum Thema „Drohnen & Recht“. Darin betrachtet er die nationalen und europäischen Drohnen-Gesetzgebungen und -Regulierungen. Die Kolumne erscheint auch auf der der BVZD-Website.
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