Luftverkehrsrecht - Flughäfen: Millionenschaden durch Drohnen
« NewsübersichtDrohnen haben an Deutschlands Flughäfen 2025 zu zahlreichen Betriebsstörungen geführt. Den wirtschaftlichen Schaden beziffert das DLR auf mindestens 60 Millionen Euro.
Störungen durch Drohnensichtungen haben den Flugbetrieb in Deutschland im Jahr 2025 spürbar beeinträchtigt. So beziffert das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) den Mindestschaden für die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland auf rund 60 Millionen Euro. Die massivsten Einschränkungen beobachtete das Institut im Oktober 2025 über mehrere Tage am Flughafen München sowie im Juli in Frankfurt. Beide Ereignisse zählen laut DLR zu den bislang größten Störfällen durch unautorisierte Drohnen im deutschen Luftverkehr.
Insgesamt verzeichnete das DLR 116 relevante Störfälle an 25 Verkehrsflughäfen. Das Gros entfiel auf die internationalen Drehkreuze und Verkehrsflughäfen. Die Drehkreuze reagierten häufig mit der Sperrung einzelner Pisten, während kleinere Verkehrsflughäfen eher umfassendere Betriebseinschränkungen vornehmen. Regionalflughäfen verfügten in der Regel nur über eine Start- und Landebahn und seien daher gezwungen, bei Drohnensichtungen häufig den gesamten Betrieb einzustellen.
Nachholbedarf sieht das Institut deshalb bei Detektions- und Abwehrtechnologien. „Unbefugte Drohnenflüge im Umfeld von Flughäfen stellen eine Herausforderung für die Sicherheit und Resilienz des Flugbetriebs dar - im Kontext stark ausgelasteter Flughäfen und wachsender Verkehrsvolumina“, so DLR-Direktor Florian Linke.