Drohnenwirtschaft - Polizei will mehr Drohnen zur Überwachung
« NewsübersichtDer Deutsche Bundestag hat vor der Sommerpause im Prinzip dem neuen Polizeigesetz zugestimmt. Das erlaubt der Polizei, verstärkt Drohnen zur Überwachung von Personen zu verwenden.
In Deutschland steht ein neues Polizeigesetz vor der Tür, das der Polizei mehr Möglichkeiten zum Drohneneinsatz einräumt. So hat der Deutsche Bundestag Anfang Juli die zuvor im Innenausschuß verabschiedete Novelle mehrheitlich beschlossen. Diese sieht Kompetenzerweiterungen der Polizei zur Überwachung vor.
Demnach dürfen Drohnen künftig als technische Mittel dienen, um „außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise … Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen oder Sachen“ vorzunehmen (§35). §38 ermächtigt die Polizei außerdem dazu, „mobile Sensorträger“ wie zum Beispiel Drohnen für Bild- und Tonaufzeichnungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen zu verwenden. Die Polizei muss transparent machen, wenn sie mit solchen „Sensorträgern“ operiert.
Das Gesetz erweitert auch die Kompetenzen der Polizei, um gegen unbemannte Fahrzeugsysteme vorzugehen, zu denen Drohnen ebenfalls zählen können (§39). Wegen eines Formfehlers muss die Abstimmung im Deutschen Bundestag nach der Sommerpause allerdings wiederholt werden. Das Gesetz ist zudem durch den Bundesrat noch zustimmungspflichtig.