Drohnenwirtschaft - Startup Ground A: Millionen für Laser zur Drohnenabwehr
Das deutsche Startup Ground A entwickelt Lasertechnologie zur Drohnenabwehr. Dafür hat es von Investoren neun Millionen Euro erhalten.
Das deutsche Startup Ground A entwickelt Lasertechnologie zur Drohnenabwehr. Dafür hat es von Investoren neun Millionen Euro erhalten.
Um die kritische Infrastruktur künftig besser vor Gefahren aus der Luft zu schützen, will Brandenburg Betreibern die Möglichkeit geben, Drohnen in Eigenverantwortung abzuwehren. Dafür bereitet die Regierung in Potsdam ein Beleihungsgesetz vor.
Im Saarland soll die Polizei künftig die Kompetenz erhalten, Drohnen bei Gefahr vom Himmel holen zu dürfen. Dafür hat das Kabinett ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.
Nach dem Drohnenfund von Leipzig will die Bundesregierung den Schutz von Flughäfen erhöhen. Auch kritische Infrastrukturen sollen sicherer werden. Der BVZD fordert deshalb, den privaten Betreibern endlich die Mittel dazu zu geben.
Nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig will Deutschland ein neues Technologiezentrum für Drohnensicherheit aufbauen. Es soll am DLR-Standort Cochstedt in Sachsen-Anhalt entstehen.
Neue Regelungen für Drohnenflüge außerhalb des Sichtfeldes in den. USA stehen immer noch aus. Die jüngste Frist für Stellungnahmen der Industrie gegenüber der Luftaufsichtsbehörde FAA ist gerade verstrichen.
Mit Zöllen von 100 Prozent will US-Präsident Trump chinesische Drohnen aus dem Heimatverkehr ziehen. Für europäische Hersteller gilt ein Satz von 15 Prozent.
Nach dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Laut dem Branchenverband Zivile Drohnen (BZVD) unterstreicht der Vorfall, dass Flughäfen und kritische Infrastrukturen die rechtlichen Möglichkeiten erhalten müssen, sich selbst gegen Drohnen-Attacken zu verteidigen.
Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schlägt vor, die Registrierungspflicht für Drohnen von 250 auf 100 Gramm zu senken. Das betrifft vor allem private Drohnenpilotinnen und -piloten, die in diesem Fall auch einen Führerschein erwerben müssten.
Wie weit darf private Drohnenabwehr gehen? Prof. Dr. Martin Maslaton beleuchtet in „Der Sicherheitsdienst“ 02/2026 die zentralen rechtlichen Fragen.