Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Deutsche Bahn erlaubt Drohnen über Bahnanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Deutsche Bahn erlaubt Drohnen über Bahnanlagen

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Die Infrastruktur-Tochter der Deutschen Bahn hat gemeinsam mit dem Verkehrsministerium neue Regeln definiert, um Drohnen bei Bahnanlagen einsetzen zu können.

Fortschritt bei der Deutschen Bahn: ab sofort sind Drohnen grundsätzlich berechtigt, Bahnanlagen der DB InfraGO AG zu überfliegen. Das Bundesministerium für Verkehr und die DB-Infrastrukturtochter haben für Drohneneinsätze im sensiblen Bereich der Bahninfrastruktur erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen geschaffen. Die Flüge sollen so durchgeführt werden, „dass keine signifikanten technischen oder betrieblichen Risiken für die Bahnanlagen und den Eisenbahnverkehr entstehen.“

Zustimmung kommt vom Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD). Mit den nun veröffentlichten Vorgaben werde der wachsenden Bedeutung von Drohnen für Inspektionen, Vermessungen und technische Prüfungen Rechnung getragen, ohne die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu gefährden. Einheitliche Zuständigkeiten, transparente Verfahren und klare Ansprechpartner stellen aus Sicht des BVZD einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Der Verband sieht gleichwohl Verbesserungsbedarf: „Viele Drohnenoperationen – etwa bei kurzfristigen Inspektionen oder Störungsfällen – erfolgen ad hoc. Die langen Vorlaufzeiten stellen die Praxis vor Herausforderungen“, mahnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des BVZD.

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