Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Deutschland soll bei Drohnen voranfliegen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Deutschland soll bei Drohnen voranfliegen

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Europas erster koordinierter Drohnen-Luftraum könnte in Deutschland entstehen. Der Bundesverband Zivile Drohnen begrüßt das und fordert mit dem neuen Gesetz zugleich einen besseren Schutz kritischer Infrastruktur.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder will Deutschland zum Vorreiter bei der Integration von Drohnen in den Verkehrsraum machen. Das kündigte er auf der Fachmesse „Xponential“ Ende März in Düsseldorf
an. Noch im Laufe des Jahres könnte Deutschland nach den Worten Schnieders „als erster Mitgliedsstaat der EU“ ein Gesetz zur Regelung von U-Spaces erhalten. Ein solches Gesetz würde erstmals digital koordinierte Lufträume zum gemeinsamen Betrieb von bemanntem und unbemanntem Luftverkehr schaffen.

Das sei ein wichtiges Signal für die Integration der Drohnentechnologie in den regulären Luftverkehr, begrüßte der Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD) die Ankündigung. So könnte ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesetzt werden.

BVZD-Vorstand Martin Maslaton mahnte, zugleich Sicherheitslücken bei Industrie und kritischer Infrastruktur zu schließen. „Die angekündigte Öffnung des Luftraums für den kommerziellen Drohnenbetrieb ist ausdrücklich zu begrüßen und ein längst überfälliger Schritt“, sagte er. „Gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht erneut die Chance verpassen, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen neu zu denken. Es ist zwingend erforderlich, dass auch zivile Sicherheitsunternehmen rechtssicher in die Lage versetzt werden, industrielle Anlagen, Energieinfrastruktur und andere sensible Bereiche gegen unautorisierte Drohnen zu schützen.“

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