Drohnenwirtschaft - Drohnen für Bevölkerungsschutz: Luftfahrt-Bundesamt übernimmt
« NewsübersichtKünftig ist das Luftfahrtbundesamt für Drohneneinsätze im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zuständig.
Drohnen werden für den Schutz der Bevölkerung, etwa vor Katastrophen, immer wichtiger. Nun übernimmt das dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Verantwortung. Bis dato lag die Federführung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die dem Bundesinnenministerium untergeordnet ist.
Hintergrund für die Übergabe des Staffelstabs ist, dass bei deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS) Drohnen „zunehmend etablierte Einsatzmittel, vor allem zur Führungsunterstützung“ werden. Gleichzeitig unterliegen die BOS beim Betrieb der Drohnen nicht den Vorschriften des EU-Rechts, auch wenn sie die Sicherheitsziele des EU-Luftrechts angemessen zu berücksichtigen haben.
Das LBA ist damit auch für die regelmäßig zu überarbeitenden “Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ verantwortlich. Diese sollen dafür sorgen, dass „Einsatzplanung, -durchführung und -nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie die entsprechenden Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der Sicherheit der Einsätze am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen“.