Luftverkehrsrecht - Luftsicherheit I: Bundeswehr darf Drohnen abschießen
« NewsübersichtBundestag und Bundesrat haben den Weg für eine effizientere Drohnenabwehr frei gemacht. Die Bundeswehr darf künftig auch mit Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge vorgehen.
Der Gesetzgeber hat die deutschen Streitkräfte ermächtigt, künftig auch mit Waffengewalt Drohnen unschädlich zu machen. Entsprechenden Änderungen am Luftsicherheitsgesetz sowie ferner am Bundespolizeigesetz hat der Deutsche Bundesrat Anfang März zugestimmt. Zuvor hatte bereits der Deutsche Bundestag dafür grünes Licht gegeben.
Wie die Bundesregierung dazu erklärte, kann die Bundeswehr jetzt im Wege der Amtshilfe die jeweilige Landespolizei bei der Drohnenabwehr unterstützen. Dazu zählt als letztes Mittel der Abschuss der unbemannten Luftfahrzeuge. Ein solcher Einsatz soll künftig auch schneller realisiert werden können. Die Genehmigung liegt nun alleine beim Bundesverteidigungsministerium. Die bisher notwendige einvernehmliche Entscheidung mit dem Bundesministerium entfalle.
Zusätzlich stellen die gesetzlichen Änderungen das vorsätzliche und unberechtigte Eindringen von Drohnen auf das Gelände eines Flughafens unter Strafe. Bisher sprachen die Behörden dagegen lediglich Bußgelder aus.