Luftverkehrsrecht - Drohnenabwehr 2: KRITIS-Novelle lässt Fragen offen
« NewsübersichtDamit sich die Industrie besser gegen Angriffe jeder Art schützen kann, soll die KRITIS-Novelle eigentlich Klarheiten schaffen. Zentrale Aspekte wie Kompetenzverteilung, Maßnahmenumfang, aber auch die Finanzierung bleiben offen.
Deutschland ist bei der Novellierung des KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Verzug. Eigentlich hätte das neue Gesetz laut EU-Recht schon im Oktober 2024 vorliegen müssen. Nun hat das Bundeskabinett einen Entwurf präsentiert, der insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bedrohungen durch Drohnen (siehe Meldung oben) dringend präzisiert werden muss, damit sich kritische. Infrastrukturen wirksam schützen können.
So bleibt offen, welche konkreten Drohnenabwehrmaßnahmen die Betreiber ergreifen müssen bzw. dürfen. In diesem Zusammenhang ist auch die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft uneindeutig. Bei der Finanzierung bietet der Entwurf ebenfalls Raum für Nachbesserungen. Denn die Betreiber sollen die Kosten für technische Abwehrsysteme allein tragen, obwohl die zugrundeliegende EU- Richtlinie ausdrücklich Spielräume für eine staatliche Beteiligung eröffnet. Klar ist, dass der Ausbau des Drohnenschutzes erhebliche Investitionen erfordern wird.