Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Drohnenabwehr 1: „Industrie muss sich schützen können“ · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Drohnenabwehr 1: „Industrie muss sich schützen können“

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Angesichts der Zunahme unbekannter Drohnen über dem deutschen Staatsgebiet will die Bundesregierung die Kompetenzen für Polizei und Bundeswehr zur Drohnenabwehr erweitern. Doch auch die Industrie und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen in der Lage sein, Drohnen abwehren zu können, fordert der Bundesverband Zivile Drohnen (BvZD).


Der Bundesverband Zivile Drohnen (BvZD) mahnt, im Rahmen gesetzlicher Verschärfungen zur Drohnenabwehr auch die Industrie und Betreiber kritischer Infrastrukturen handlungsfähig zu stellen. Nach geltendem Recht könnten Betreiber kritischer Infrastrukturen bislang nur eingeschränkt auf Gefahren durch Drohnen reagieren, teilte er mit. Klare gesetzliche Grundlagen für eine eigenständige Detektion und aktive Abwehr durch die Unternehmen selbst gebe es nicht.

„Es darf nicht erst dann gehandelt werden, wenn eine Drohne bereits auf dem Betriebsgelände ist oder ein unmittelbarer Schaden droht“, warnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD. Eine Gefährdung von Energieversorgung, Chemieanlagen oder Transportlogistik sei nicht länger hinnehmbar. Deshalb fordert der Verband eigenständige Abwehrbefugnisse für sicherheitssensible Betriebe, die über den Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes hinausgehen. Das betrifft vor allem das sogenannte KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (siehe Meldung weiter unten).

Hintergrund des BVZD-Vorstoß: Die Bundesregierung will die Befugnisse sowohl der Bundespolizei (durch eine Novelle des Bundespolizeigesetzes) als auch der Bundeswehr (über das Luftsicherheitsgesetz) zur Drohnenabwehr stärken. Außerdem kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unlängst einen „Cyberdome“ genanntes Drohnenabwehrzentrum an.

Der BVZD begrüßt diese Maßnahmen unisono, fordert aber zugleich, die Industrie in die nationale Drohnenstrategie einzubinden, statt allein auf militärische und polizeiliche Strukturen zu setzen.

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