Biomasse – Clearingstelle sichert EEG-Vergütung für Bestandsanlagen
Clearingstelle schafft Klarheit: Bei der Begrenzung des anzulegenden Wertes für Biomasse zählen Marktprämie und Marktwert. Betreibende sollten jetzt ihre Abrechnungen prüfen.
Clearingstelle schafft Klarheit: Bei der Begrenzung des anzulegenden Wertes für Biomasse zählen Marktprämie und Marktwert. Betreibende sollten jetzt ihre Abrechnungen prüfen.
03.02.2026 | Veröffentlicht in Ausgabe 02-2026 Auf eine Wort - eine Veranstaltungsreihe mit Professor Maslaton, welche sie durch verschiedenste Themen der Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft führt. Wir haben Ihnen ein PDF des Beitrags hier hinterlegt.
Sinkende Höchstwerte für Windenergie an Land und Rekordtief bei den Zuschlagswerten: Die wirtschaftliche Realisierung von Windenergievorhaben wird schwieriger. Politik und Vorhabenträger*innen müssen reagieren.
Das EEG 2027 bringt den Paradigmenwechsel: Wie Speicher und Ladepunkte (MiSpeL) sowie neue Flexibilitätsregelungen die Versorgungssicherheit und Marktintegration neu ordnen.
Überragendes öffentliches Interesse und beschleunigte Verfahren erleichtern die Realisierung von Geothermie-Projekten. Wir zeigen die wichtigsten Neuerungen des GeoBG.
Beteiligung wird zum Standortfaktor: Sachsen-Anhalt und Bayern ziehen nach, andere Länder zögern weiterhin. Der Überblick über alle Beteiligungsregeln in den Bundesländern bei Windenergie.
Gesetzesänderungen 2025 im Überblick: Wie Windenergieprojekte von Beschleunigungsgebieten, vereinfachten Vorbescheiden und erleichtertem Repowering profitieren können.
Der Bundestag hat die voraussetzungslose Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich in § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB eingeschränkt. Das Erfordernis des räumlich-funktionalen Zusammenhangs soll in den Fokus rücken.
Neue Privilegierung für Speicher: Mit der Einführung einer Ziffer 10 und 11 in § 35 Abs. 1 BauGB erleichtert der Gesetzgeber die Zulässigkeit von Batterie- und Wärmespeichern im Außenbereich. Wir zeigen auf, was das für die Praxis bedeutet.
Erfolgreiche Verteidigung eines Windparkprojekts durch MASLATON – das OVG bestätigt: Geringfügige Schallüberschreitungen nach der TA Lärm sind zulässig. Wir zeigen die Folgen für die schalltechnische Praxis.