Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

Bild zu DSGVO und Grundstücksinformationen: VG Weimar bestätigt Anspruch der Erneuerbare-Energien-Branche auf Herausgabe von Grundstücksinformationen in Thüringen

DSGVO und Grundstücksinformationen: VG Weimar bestätigt Anspruch der Erneuerbare-Energien-Branche auf Herausgabe von Grundstücksinformationen in Thüringen

Wir berichteten schon zu Beginn des Jahres von mehreren rechtshängigen Klageverfahren, in denen Projektierer der Erneuerbaren Energien gegen Entscheidungen von Vermessungs- und Katasterbehörden vorgehen, die sich weigerten, Eigentümerinformationen für die Grundstücksakquise herauszugeben. Dieses Problem trat zuletzt verstärkt in den Ausbauländern Thüringen und Sachsen auf. Die zuständigen Behörden argumentierten stets mit dem angeblich fehlenden rechtlichen Interesse an der Bereitstellung der Daten und den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen Dritter.

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Windenergie: Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung von Investitionen“ an - Jetzt geht alles schneller?

Der Bundestag hat am 05.11.2020 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Beschleunigung von Investitionen“ in 2. und 3. Lesung angenommen. Ziel des Investitionsbeschleunigungsgesetzes ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Investitionen im Infrastrukturbereich voranzutreiben. Kernbestandteile des nunmehr vierten Gesetzes dieser Art sind, neben Vereinfachungen bei der Genehmigung von Bahnstreckenmodernisierungen und im Raumordnungsrecht, die Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Diese Änderungen wirken sich auch auf Windenergieprojekte aus; wie, bleibt abzuwarten.

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Helau! 11.11.2020 – BNetzA verlängert Umsetzungsfrist für die BNK

In ihrem Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (Az. BK6-20-207) die Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land und auf See mit der Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Sinne des § 9 Abs. 8 des EEG 2017 entschieden. Die Umsetzungsfrist für Windenergieanlagen an Land wird bis zum Ablauf des 31.12.2022 und für die Windenergieanlagen auf See bis zum Ablauf des 31.12.2023 verlängert. Die Bundesnetzagentur kommt so der Forderung mehrerer Verbands- und Branchenschreiben nach, die eine erneute Verlängerung der Umsetzungsfrist gefordert hatten.

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Immer wieder artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Diesmal VG Wiesbaden, Urt. v. 24.07.2020 (4 K 2962/16.WI)

Nachdem bereits das VG Gießen mit Urteil vom 22.01.2020 (Az.: 1 K 6019/18.GI) Bewegung in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegründe des § 45 Abs. 7 BNatSchG auf Windenergieanlagen gebracht hat, positioniert sich mit dem VG Wiesbaden (Urt. v. 24.07.2020, Az.: 4 K 2962/16.WI) nun ein weiteres hessisches Verwaltungsgericht klar zu dieser Thematik – wenn auch nicht ohne Differenzen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft des kommunalen Wiesbadener Energieversorgers ESWE Versorgungs AG, hat eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen beim VG Wiesbaden erhoben. Neun dieser Windenergieanlagen befinden sich innerhalb von zwei Trinkwasserschutzgebieten, die von entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnungen erfasst werden. Neben diesen wasserrechtlichen Vorschriften wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch bauplanungsrechtliche und forstrechtliche Gründe sowie Belange des Denkmalschutzes relevant. Sämtliche Aspekte stehen der Realisierung des Vorhabens jedoch nicht entgegen. Darüber hinaus konnte in der näheren Umgebung der WEA 5 bis 9 ein brütendes Wanderfalkenpaar festgestellt werden, so dass sich das VG Wiesbaden auch mit den Vorschriften des besonderen Artenschutzrechts auseinanderzusetzen hatte. Insbesondere die Möglichkeit der Erteilung einer energetisch begründeten Ausnahme vom Tötungsverbot i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG war für den Verfahrensausgang ausschlaggebend. Aufgrund der aktuellen Relevanz der Thematik beschränkt sich der vorliegende Newsletter auf artenschutzrechtliche Belange und die Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

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Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung

In Eigenversorgungskonstellationen sorgt besonders eine Frage immer wieder für Kopfzerbrechen: Welche Strommengen sind in welcher Höhe von der EEG-Umlage befreit? Und wie sind die Strommengen voneinander abzugrenzen?  Um den Erzeugern die Rechtsanwendung zumindest etwas zu erleichtern hat die Bundesnetzagentur am 8. Oktober ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht.  Der Leitfaden soll die Handhabung der Mess- und Schätzregelungen nach den §§ 62a und 62b EEG erleichtern. Anhand von 27 Praxisbeispielen wird beispielsweise Erläutert, wann geringfügige Stromverbräuche Dritter der Eigenversorgung zuzurechnen sind. Die Bonner Handreichung gliedert sich in fünf Abschnitte, die mit Erläuterungen, Abbildungen und Tabellen die praktische Anwendung der Regelungen erleichtern sollen.

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Regionalplan Uckermark-Barnim – Droht das Moratorium?

Mit Hinweisbeschluss vom 14.09.2020 (Az.: OVG 10 A 16.17) hat sich der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen den Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ zu dessen Wirksamkeit unter Darlegung seiner vorläufigen Rechtsauffassung geäußert. Dem im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 43 vom 18.10.2016 bekannt gemachten Teilplans stehen demnach verschiedene rechtliche Bedenken entgegen. Antragstellerin dieses Normenkontrollantrages ist ein Windkraftprojektierer, deren Interessen von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem OVG Berlin-Brandenburg vertreten werden.

Bild zu Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

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Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Von 2007 bis heute sind bald dreizehn Jahre vergangen. Die erste und letztlich auch die zweite Auflage des „Handbuchs des Rechts der Photovoltaik“ resultierten aus den Projektierungsentwicklungen von Photovoltaik(PV)-Freiflächen und Dachanlagen sowie aus der schon damals (bereits nach einer! Novelle) komplexen öffentlichen rechtlichen und EEG-seitigen regulativen Materie. Die technischen Entwicklungen der PV-Stromerzeugung und ihr technisches Umfeld sind bis heute als atemberaubend zu bezeichnen. Sie führten zu einer extremen betriebswirtschaftlichen Attraktivität des PV-Stroms. „PV - Gamechanger der Energiewende“ („Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?“, Martin Maslaton, VAE, ISBN 978-3-941780-19-4) ist deshalb zu einem geflügelten Wort geworden. Dieser gesamte Hintergrund und die immer noch den Verlag erreichenden Nachfragen, führen zur Neuauflage des Handbuchs.  Buchvorbestellung per E-Mail 

Bild zu Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich. Gerade die Tatsache energetisch begründeter Gesamtkonzepte zwischen fluktuierender Erzeugung (Wind/PV) einerseits und kontinuierlich abrufbarer Energie (Biogas, KWK) andererseits, letztere bzw. deren Kombination als Voraussetzung für Power to Gas Projekte machen es unabdingbar erforderlich, die rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen genau zu erkennen. Diese Problematik soll mit diesem Webinar „Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien“ in Zusammenarbeit mit dem LEE Mecklenburg-Vorpommern angegangen werden. Dieses Veranstaltungsformat beginnt in Mecklenburg-Vorpommern und wird in anderen Bundesländern fortgesetzt.