Tracking pixel Kommunale Wärmeplanung und GEG: Neuer Schlüssel für die Wärmewende? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kommunale Wärmeplanung und GEG: Neuer Schlüssel für die Wärmewende?

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Inhalt

Mit den Vorgaben durch das GEG steigt der Druck auf Kommunen und Projektierende bei der Wärmeplanung – der Stichtag 30.06.2026 rückt näher. Wir beraten Kommunen für eine rechtssichere Umsetzung der Wärmewende.

Die kommunale Wärmeplanung entwickelt sich aktuell zu einem zentralen Instrument der Energiewende. Maßgeblich sind die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetz (WPG). In diesem Kontext eröffnen sich für Kommunen und Projektierende gleichermaßen Chancen und Gestaltungsspielräume – während die gesetzlichen Vorgaben klare Fristen und Pflichten mit sich bringen.

Wir zeigen, was Kommunen und Projektierende bei der Wärmeplanung künftig beachten müssen.

Pflichten und Chancen bei der Wärmeplanung

Laut § 4 WPG müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne entwickeln. Damit bleibt ihnen weniger als ein Jahr, um die Planung abzuschließen. Diese gesetzlich verpflichtende Wärmeplanung bedeutet zwar einen erheblichen Aufwand, bietet aber auch die Chance, die Entwicklung des Gemeindegebiets zukunftsorientiert zu gestalten und frühzeitig Weichen für die Wärmewende zu stellen.

Inhalte und Potenziale der Wärmeplanung

Ein Wärmeplan erfasst die bestehenden Wärmequellen (§ 15 WPG) der Gemeinde und enthält die Analyse zukünftig nutzbarer Potenziale (§ 16 WPG). Neben Erneuerbaren Energiequellen gewinnt insbesondere die Nutzung von Abwärme – etwa aus Industrieanlagen und Rechenzentren – an Bedeutung. Auch die Einbindung von Windparks und Elektrolyseuren kann entscheidend sein, um die Versorgung mit „grüner Wärme“ sicherzustellen. Insbesondere bei der Planung von Grünen Gewerbe- und Industriegebieten und anderen Formen der dezentralen Energieversorgung sollten Kommunen den Aspekt der Abwärme berücksichtigen.

Problem: Lieferung „grüner Wärme“

Im Kern zeigt sich hierbei jedoch ein strukturelles Defizit: Zwischen den Ergebnissen der Wärmeplanung – etwa Karten mit zukünftigen Bedarfsgebieten – und den tatsächlichen Liefermöglichkeiten „grüner Wärme“ klafft oftmals eine Lücke. Zwar bestehen zahlreiche Potenziale, doch fehlt es häufig an klaren Umsetzungswegen und an rechtssicherer Vertragsgestaltung.

Lösung: Wege zur praktischen Umsetzung

Ein erprobtes Modell für eine gelungene Wärmeplanung ist die aktive Rolle der Kommune – häufig unter Einbeziehung der Stadtwerke – als Vertragspartner. Über Lieferverträge können neue Wohn- oder Gewerbegebiete mit grüner Wärme erschlossen werden. Diese Wärme kann entweder über Erwerbsverträge an Bauherren weitergegeben oder durch separate Versorgungsverträge direkt mit Endnutzern realisiert werden.

Ein weiterer Ansatz liegt in der aktiven Einbindung der Bürgerschaft: Werden Windenergie- und Elektrolyseanlagen auf kommunalen oder privaten Flächen zugelassen, können diese über Heizzentralen für die Bereitstellung grüner Wärme genutzt werden. Auf diese Weise lassen sich nicht nur die Ziele der Wärmeplanung erfüllen, sondern auch Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung stärken.

Fazit: Rechtliche Vorgaben als Motor für Innovation

In Kombination der Anforderungen aus dem Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz und innovativen Vertragsmodellen haben Kommunen und Projektierer vielfältige Chancen, die Wärmewende praxisnah zu gestalten.

Entscheidend ist, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und frühzeitig konkrete Projekte anzustoßen – sei es durch die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren oder durch die Kopplung von Windenergie, Elektrolyse und Wärmebereitstellung. Durch vertraglich individuelle Regelungen können diese Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden. So lassen sich rechtliche Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern auch nachhaltige Mehrwerte für Gemeinden und Bürger schaffen.

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