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Klage- und Rügebefugnis von Naturschutzverbänden
„Aktuelle Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs“ Anknüpfend an den Newsletter aus dem März 2012 „Erweiterung der Verbandsklagebefugnis auch auf nicht drittschützende Normen“ möchten wir Sie heute auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.05.2012 (Az.: 9 B 1977/11) zur Klage- und Rügebefugnis von Naturschutzverbänden hinweisen.