FairStrom und FairGas als Wortmarke nicht eintragungsfähig
BPatG: Beschluss vom 10.01.2012 In einem Verfahren vor dem BPatG (Beschluss v. 10.01.2012, Az.: 33 W (pat) 556/10 und 33 W (pat) 557/10) wurde beantragt, die Markeneintragung der Wortmarken „FairStrom“ und „FairGas“ durch das DPMA vornehmen zu lassen. Das BPatG wies jedoch darauf hin, dass dem Antrag die absoluten Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1und Nr. 2 MarkenG entgegenstehen. Begründet wurde dies damit, dass die Zeichen „FairStrom“ und „FairGas“ aus Sicht des Verkehrs beschreibend i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind.