| Handels- u. Gesellschaftsrecht
Zur Reform des Insolvenzrechts
Die Reform des Insolvenzrechts gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung. Sie erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand in drei Stufen. Zur ersten StufeDie erste Stufe hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht:Am 23.02.2011 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts („Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – ESUG) beschlossen. Ende März 2011 haben sich die Ausschüsse des Bundesrats hiermit befasst. Mit diesem Gesetzentwurf sollen neue Maßstäbe gesetzt werden, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanier...