
| IT- und Onlinerecht
BGH: Schadensersatz für den Ausfall des Internetanschlusses
Pressemitteilung des BGH vom 24.01.2013 Mit seinem Urteil vom 24.01.2013 hat der BGH über den Umfang des Schadensersatzanspruches entschieden, den der Kläger aufgrund des Ausfalles seines DSL-Internetanschlusses geltend gemacht hat. Für den Zeitraum von zwei Monaten konnte der Kläger seinen Anschluss nicht nutzen und begehrte vor diesem Hintergrund den Ersatz umfangreicher Schäden, von den Mehrkosten für die Nutzung des Mobiltelefones bis zum Ersatz für den Fortfall des Telefaxes - die vom BGH vorgenommene Differenzierung ist der nachfolgenden Pressemitteilung zu entnehmen: