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Bild zu Leipziger Energieexperte Martin Maslaton: „Bürgersolaranlagen sind rechtliches Minenfeld“

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Leipziger Energieexperte Martin Maslaton: „Bürgersolaranlagen sind rechtliches Minenfeld“

Die jüngste Form des gemeinsamen Strombetriebs ist die Bürgersolaranlage: Hier schließen sich mehrere Personen zu einem rechtlichen Unternehmen zusammen und werden damit zu Strombetreibern. In Leipzig gibt es drei gemeinsam betriebene Solardächer. Der Leipziger Rechtsanwalt und Energieexperte Martin Maslaton erklärt im LVZ-Online-Interview, warum Bürgersolaranlagen von den Betreibern unterschätzt werden und es falsch war, die Baugenehmigung für Solaranlagen abzuschaffen.

Bild zu Neue Förderrichtlinie von KWK-Anlagen und das neue KWKG 2012

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Neue Förderrichtlinie von KWK-Anlagen und das neue KWKG 2012

Wir möchten sie auf die neue Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel sowie auf die vom B.KWK konsolidierte Lesefassung auf Grundlage des vom BMWi am 14.12.11 veröffentlichten Regierungsentwurfs zum Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz) (KWKG 2012) aufmerksam machen. Beide Dokumente stellen wir ihnen als Download zur Verfügung.

Bild zu Neuer Landesentwicklungsplan macht sich keine Freunde

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Neuer Landesentwicklungsplan macht sich keine Freunde

Neun Jahre hat es gedauert, jetzt liegt er vor, der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). In diesem Gesamtkonzept zur „räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen" finden sich folgerichtig auch Passagen zu den erneuerbaren Energien. In sogenannten Raumordnungszielen macht der LEP bindende Vorgaben an die regionalen Planungsverbände zur weiteren Entwicklung der Windenergie, der Biomasse und der Geothermie sowie zum Netzausbau.

Bild zu Repowering statt neuer Turbinen

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Repowering statt neuer Turbinen

Die sächsische Landesregierung hat Ende Dezember 2011 einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt. Dieser definiert die räumliche Entwicklung des Freistaats in den nächsten zehn Jahren und damit auch den Ausbau der Windenergie. Der sächsische Regionalverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE) kritisiert den neuen Landesentwicklungsplan, der jetzt öffentlich diskutiert wird, scharf. 

Bild zu Kleinwindanlagen im reinen Wohngebiet

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Kleinwindanlagen im reinen Wohngebiet

Zulässigkeit hängt von der Bebauungsdichte ab Kleinwindenergieanlagen, die als untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO der Energieversorgung eines Wohngebäudes dienen sollen, sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebiets in dem sich das Wohngebäude befindet, widersprechen. Das VG Osnabrück (Urt. v. 20.05.2011, Az. 2 A 117/10) entschied, dass ein solcher Widerspruch besteht, wenn sich das Wohngrundstück in einem reinen Wohngebiet befindet und in der Umgebung dichte Wohnbebauung vorhanden und vorgesehen ist. 

Bild zu Zertifizierung nach der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie

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Zertifizierung nach der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie

Nachdem in Hoch- und Höchstspannungsnetzen einspeisende Erzeugungsanlagen an der Netzstützung beteiligt wurden, wird dies seit der Mittelspannungsrichtlinie des BDEW (nachfolgend: BDEW-MR), die seit dem 01.01.2009 Geltung beansprucht, auch für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz eingefordert. Sie soll der Sicherstellung der Versorgungsqualität mit Strom dienen. Laut dem Vorwort zur Mittelspannungsrichtlinie sollen die geltenden Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (nachfolgend: EEG) entsprechend berücksichtigt worden sein.

Bild zu Vieles geklärt, aber neue Probleme

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Vieles geklärt, aber neue Probleme

Einspeisegesetz: Ob Maisdeckel oder Wärmekonzept – mit dem neuen EEG 2012 ändert sich einiges für Biogasanlagenbetreiber. Professor Martin Maslaton sagt Ihnen, worauf Sie jetzt besonders achten müssen. Ab 01.01.2012 gilt das neue EEG 2012. Ob Neu- oder Bestandsanlage, alle Betreiber sollten sich mit den Neuregelungen befassen. Das EEG 2009 gilt für Neuanlagen künftig nicht mehr. Trotzdem besteht es für Altanlagen in weiten Teilen weiter, bis auf die zahlreichen Ausnahmen, die die Übergangsvorschriften im neuen EEG festlegen. Beide Fassungen des EEGs gelten bis Ende 2031 nebeneinander. Dadurch wird die Rechtslage insgesamt unübersichtlich.