| Energierecht
Energiesteuerprivilegien erhalten!
Spitzenausgleich – Implementierung von Energiemanagementsystemen (§ 55 EnergieStG; § 10 StromStG) Seit der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Steuersätze für Energie und Strom kontinuierlich gestiegen. Durch die Erhöhung der umweltbezogenen Steuern – und damit einhergehend der Energiepreise – sollte ein Anreiz für die Verbraucher geschaffen werden, Energie einzusparen und vorhandene Einsparpotentiale zu nutzen. Tatsächlich ging der Energieverbrauch nach der Einführung der Strom- und Mineralölsteuer, später Energiesteuer, erheblich zurück, nachdem er zuvor kontinuierlich gestiegen war. Die hierdurch entstehenden Steuermehreinnahmen flossen in die Rentenversicherung und ermöglichten somit eine Senkung bzw. Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge.