Wortmarke "Glücksbringer" ist freihaltebedürftig
BPatG: Beschluss vom 29.05.2013 Mit Beschluss vom 29.05.2013 hat das Bundespatentgericht (27 W (pat) 517/12) eine Beschwerde zurückgewiesen, die darauf gerichtet war, die Zurückweisung des deutschen Patent- und Markenamtes für die Anmeldung der Wortmarke „Glücksbringer“ für verschiedene Lederwaren aufzuheben.