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Urheberrechtsschutz – Verwertung und Weitergabe von Gutachten durch Behörden und Dritte?
Das vorgenannte Problem ist zweischneidig – entweder soll verhindert werden, dass selbst in Auftrag gegebene und bezahlte umfangreiche Fachgutachten im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch Dritte eingesehen werden, oder aber es besteht ein eigenes Interesse, bereits bekannte Gutachten für eigene Verfahren zu verwenden, um Zeit und natürlich auch Geld zu sparen – plötzlich gilt es, das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzreche (Urheberrechtsgesetz – UrhG) zu beachten.