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Bild zu CLUB OF ROME beim Sächsischen Windenergietag

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

CLUB OF ROME beim Sächsischen Windenergietag

Sachsens Windenergie-Branche wird bei Verbandstag am 28. September in Leipzig grundsätzlich Die Energiewende bestimmt deutschlandweit nach wie vor die politische Diskussion. Die sächsische Landesregierung hingegen verharrt im Seitenaus und setzt weiter unbeirrt auf die Braunkohleverstromung. Die erneuerbaren Energien behandelt sie dementsprechend stiefmütterlich. Währenddessen macht der vom weltweiten CO2-Ausstoß wesentlich verursachte Klimawandel auch vor Sachsen nicht halt. Extremwetterlagen nehmen zu, die Sommer werden trockener und heißer. Zum 16. Windenergietag am 28. September in Leipzig hat deshalb der Bundesverband Windenergie e.V. Landesverband Sachsen (BWE Sachsen) den CLUB OF ROME zu Gast.

Bild zu OVG Bautzen erklärt Windenergie-Konzentrations- flächen des Regionalplans Südwestsachsen für unwirksam

| Bauplanungsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

OVG Bautzen erklärt Windenergie-Konzentrations- flächen des Regionalplans Südwestsachsen für unwirksam

Mit Urteil vom 19.07.2012 hat das OVG Bautzen (Az.: 1 C 40/11) die erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen insoweit für unwirksam erklärt, als in Kapitel 2.5 des Regionalplans Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen wurden. Gestützt wurde diese Entscheidung auf die Feststellung, dass der Windenergienutzung im Plangebiet nicht in substanzieller Weise Raum verschafft wird und damit ein Abwägungsfehler vorliegt. 

Bild zu PV-Dachanlagen im Außenbereich

| Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

PV-Dachanlagen im Außenbereich

Widersprüchliche Gesetze führen zu hoher Komplexität!Ausgangslage zur Planung von Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen sind insbesondere zwei zu begutachtende Aspekte. Einerseits muss genehmigungsrechtlich geprüft werden, ob eine Gebäudeanlage überhaupt auf dem jeweiligen Gebäude errichtet werden darf. Gleichzeitig muss aber der zukünftige Anlagenbetreiber auch erkennen, ob die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung noch gegeben sind, da durch die jüngste und gerade erst im Gesetzblatt verkündete sog. PV-Novelle die Vergütungsfähigkeit im Außenbereich eingeschränkt wurde.

Bild zu NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

| Agrarrecht · Bauplanungsrecht · Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Umweltrecht · Wasserrecht · Windenergie

NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...

Bild zu Biomethan - Verbot der bilanziellen Teilbarkeit!

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Biomethan - Verbot der bilanziellen Teilbarkeit!

Im Rahmen der Novellierung des EEG zum 01.01.2012 wurde das System, das der Vergütung von Strom aus Biomasse zu Grunde liegt, wesentlich geändert. Das im EEG 2009 bestehende Boni-System wurde aufgelöst und in separate Vergütungstatbestände überführt. Der Bonus für nachwachsende Rohstoffe ging insbesondere in der Aufteilung der Vergütung nach Einsatzstoffvergütungsklassen auf. 

Bild zu Teuerer Strom - Die wahren Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

Teuerer Strom - Die wahren Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage

Über die steigenden Strompreise wird derzeit heftig diskutiert. Oft werden die erneuerbaren Energien für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich gemacht. Energieexperte Prof. Dr. Martin Maslaton meint zu Unrecht. Damit die Strompreise gemäßigter steigen, müssten die stromintensiven Industrien wieder die EEG-Umlage sowie Netzentgelte zahlen. „Leider nehmen es alle Seiten nicht so genau mit der Wahrheit. Die Lobbyarbeit durch die großen Stromkonzerne, aber auch durch die Stadtwerke, Netzbetreiber und die erneuerbaren Energien wird erleichtert durch die ungeheuer komplizierte Art und Weise, wie heute in Deutschland der Strompreis entsteht“, so Prof. Martin Maslaton, Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Bergakademie Freiberg sowie erster Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht an diesen beiden Hochschulen.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Wasserrecht · Windenergie

Verbraucher zahlen versteckte Konventionelle-Energien-Umlage für Kohle- und Atomstrom

Greenpeace Energy und der Bundesverband WindEnergie haben eine neue Studie vorgelegt, welche aufzeigt das konventionelle Energien teurer sind als Wind und Wasser. Demnach verursachen konventionelle Energien wie Kohle und Atom deutlich mehr Kosten, als auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Die Verbraucher zahlen diese versteckten Zusatzkosten unter anderem über Steuern und Abgaben. 

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| Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Aktuelle Entscheidungen des VG Aachen: Keine unzumutbare Beeinträchtigung eines Pferdebetriebs durch Windenergieanlagen

Jeweils durch Beschluss (Beschlüsse vom 05.07.2012, Az.: 6 L 18/12, 6 L 138/12, 6 L 14/12) hat das VG Aachen in drei parallelen Eilverfahren die Rechtmäßigkeit von drei sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen bestätigt.

Bild zu Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

| Luftverkehrsrecht

Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

Wenn es um Geld geht, verstehen die Finanzverwaltung und offensichtlich auch der Bundesfinanzhof keinen Spaß. Beide sind nämlich der Auffassung, dass ein firmeneigenes Flugzeug, selbst wenn es zu Firmenzwecken eingesetzt wird, keine Mineralölsteuerbefreiung genießt, - dazu müsste man im gewerblichen Luftverkehr tätig sein. Da merkt man erst, was der Staat mit dem Werksflugverkehr anstellt: Wenn es um betriebliche Pflichten geht, ist sich die EASA nicht zu schade, Firmenflugzeuge den Airliner-Vorschriften zu unterwerfen, - wenn es aber um die entsprechenden Privilegien geht, macht der Staat sein Portemonnaie zu.