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Bild zu Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

| Luftverkehrsrecht

Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

Wenn es um Geld geht, verstehen die Finanzverwaltung und offensichtlich auch der Bundesfinanzhof keinen Spaß. Beide sind nämlich der Auffassung, dass ein firmeneigenes Flugzeug, selbst wenn es zu Firmenzwecken eingesetzt wird, keine Mineralölsteuerbefreiung genießt, - dazu müsste man im gewerblichen Luftverkehr tätig sein. Da merkt man erst, was der Staat mit dem Werksflugverkehr anstellt: Wenn es um betriebliche Pflichten geht, ist sich die EASA nicht zu schade, Firmenflugzeuge den Airliner-Vorschriften zu unterwerfen, - wenn es aber um die entsprechenden Privilegien geht, macht der Staat sein Portemonnaie zu. 

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NEUES BUCH: EER - Erneuerbare-Energien-Recht

Martin Maslaton (Hrsg.) EERErneuerbare-Energien-RechtGesetzessammlung Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden vereint dieses Kompendium die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffleiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Inklusive: - EEG in den Fassungen von 2004 – 2012- PV-Novelle 2012 berücksichtigt- aller Verordnungen zum EE...

Bild zu Photovoltaik-Förderung: Das Ewige Hin und Her hat der deutschen Solar-Branche geschadet

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Photovoltaik-Förderung: Das Ewige Hin und Her hat der deutschen Solar-Branche geschadet

Nach langem Ringen beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den ausgehandelten Kompromiss bei der künftigen Solarförderung. Die neuen reduzierten Fördersätze sollen rückwirkend ab dem 1. April gelten. Vor allem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Thüringer Kollegin Christine Lieberknecht hatten wegen der vielen Photovoltaik-Hersteller in ihren Bundesländern für Änderungen gekämpft. Sachsens Landesregierung hingegen hatte sich in dieser Frage enttäuschend spät erst in letzter Minute auf die Seite der Kritiker der ursprünglichen Pläne geschlagen.

Bild zu Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?

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Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?

Das Problem ist bekannt, Berlin ist pleite und auch die übrigen Gemeinden und Kommunen sind klamm – so verwundert es nicht, dass manche Gemeinden für die Verlegung von Kabeln in ihre öffentlichen Grundstücke ein Entgelt verlangen, das die Rentabilität des Projektes schnell infrage stellt.Die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung von Kabeln zum Anschluss einer Windenergie- oder PV-Anlage an die nächstgelegene Trafostation oder ein Umspannwerk erfolgt in zwei Schritten:1. Besteht ein Gestattungsanspruch gegen die Gemeinde per se?2. Muss für diese Inanspruchnahme gezahlt werden, wenn ja, wie viel? 

Bild zu Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg

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Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg

Ein Hindernis weniger auf dem Weg zum Ausbau der Windenergie Im Mai 2012 wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg gelegt. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. In der bisherigen Fassung des Landesplanungsgesetzes, welches noch aus Regierungszeit von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt, war zwar ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen, allerdings waren viele Flächen aufgrund ungünstiger bzw. schlechter Windverhältnisse grundsätzlich für die Windenergie nicht nutzbar.In den Regionalplänen gibt es künftig keine Ausschlussgebiete mehr, sondern nur noch Vorranggebiete und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist, sie aber außerhalb nicht ausschließen (anders als Vorrang- und Eignungsgebiete). 

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Energiewende! - In Sachsen?

Im Jahr 2000 standen noch alle Zeichen für eine Energiewende. Kurzzeitig waren wir sogar Spitzenreiter in der Solarbranche und unser Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde sogar von vielen Ländern übernommen. Es war ein Vorzeige-Gesetz, welches insbesondere durch sein Modell der Einspeisevergütung überzeugte. Im Streit um die Solarförderung haben der Bund und die Länder nun einen Kompromiss gefunden, welcher genau diese Einspeisevergütung ab einer Obergrenze von 52 Gigawatt installierter Leistung auslaufen lässt. Das ist dann das Ende der Einspeisevergütung. Insgesamt haben die erneuerbaren E...

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Umsatzsteuer auf Marktprämie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 wurde in § 33g EEG die sogenannte Marktprämie in das Vergütungssystem des EEG aufgenommen, - nach § 33g Abs. 1 Satz 1 EEG können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien oder Gruppengas, den sie nach § 33b Nr. 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen (vgl. hierzu Newsletter „Die Markprämie nach dem EEG 2012“ vom 07.03.2012, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Marktpraemie-nach-dem-EEG-2012--n58).

Bild zu Klage- und Rügebefugnis von Naturschutzverbänden

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Klage- und Rügebefugnis von Naturschutzverbänden

„Aktuelle Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs“ Anknüpfend an den Newsletter aus dem März 2012 „Erweiterung der Verbandsklagebefugnis auch auf nicht drittschützende Normen“ möchten wir Sie heute auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.05.2012 (Az.: 9 B 1977/11) zur Klage- und Rügebefugnis von Naturschutzverbänden hinweisen.

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Ohne Masterplan

Während die Parteien und Medien nach der Entlassung von Norbert Röttgen noch über Anstand in der Politik debattieren, haben diejenigen, die die Energiewende umsetzen sollen, ganz andere Sorgen. Es waren ernüchternde Fakten, die Dr. Peter Hoffmann von Tennet am Montagabend auf einer Veranstaltung der Hofer Mittelstands-Union (siehe Infokasten) im Autohaus Müller präsentierte. Er verwies auf eine Studie, wonach zusätzlich 4500 Kilometer Stromleitungen bis 2020 errichtet werden müssen. Auf den in Bayreuth ansässigen Übertragungsnetzbetreiber Tennet entfallen davon nach seinen Angaben 1800 Kilometer. Von den anvisierten 4500 Kilometern seien jedoch erst 90 Kilometer erreicht worden. „Wenn es in diesem Tempo so weiter geht, dann wird es schwierig.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Wind von allen Seiten

..."Der Ausbau der Windenergie in Sachsen hat an Dynamik verloren", bringt es Professor Dr. Martin Maslaton, Sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) und Professor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und der Bergakademie in Freiberg auf den Punkt. Wurde im Jahr 2009 bei der sächsischen Windkraft noch ein Leistungszuwachs von 50,3 Megawatt verzeichnet, waren es 2010 noch 44,35 und 2011 33,05 Megawatt - und das im Jahr der Energiewende. Der künftige Windenergieausbau soll unter anderem durch das sogenannte Repowering erfolgen. Dabei werden ...