BGH zur Kundenanlage: Neue Maßstäbe für die Abgrenzung zum Verteilernetz
In einer richtungsweisenden Entscheidung klärt der BGH, wann Anlagen als privilegierte Kundenanlage qualifiziert werden können. Der nun veröffentliche Beschluss im Überblick.
In einer richtungsweisenden Entscheidung klärt der BGH, wann Anlagen als privilegierte Kundenanlage qualifiziert werden können. Der nun veröffentliche Beschluss im Überblick.
Die Bundesregierung plant die Stärkung militärischer Belange in § 14 LuftVG. Die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs zum Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG).
Ein Regierungsentwurf bringt die Umsetzung der RED III in Fahrt – mit ersten Erleichterungen für Windenergievorhaben, aber auch mit potenziellen Hemmschuhen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
§ 9 Abs. 1a BImSchG sollte Vorbescheidsverfahren vereinfachen. Der jüngst eingeführte Satz 2 lief dem zuwider. Ein aktuelles Urteil des OVG Bautzen führt jetzt zu weiteren Hürden.
In einer aktuellen Entscheidung klärt das OVG Berlin-Brandenburg die korrekte Anwendung von § 16b BImSchG, der erhebliche Erleichterungen im Genehmigungsverfahren vorsieht. Hier alle Details.
Die EU-NotfallVO läuft aus, die Umsetzung der RED III verzögert sich: Für Projektierende von Windenergieanlagen droht in der Folge erhebliche Rechtsunsicherheit. Hier alle Details.
Die neue Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht eröffnet Projektierenden von Windenergie- und Solaranlagen wichtige Perspektiven und vereinfacht wesentlich die Projektplanung. Hier die Einzelheiten.
In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH die Rechtslage für Betreiber von Kundenanlagen konkretisiert und dabei wichtige Vorgaben des EuGH umgesetzt. Das Wichtigste zusammengefasst.
In seinem aktuellen Urteil positioniert sich das BVerwG klar zu der Auslegung lärmschutzrechtlicher Vorschriften der TA Lärm und tritt einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg damit entschieden entgegen.
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut und entwickelt seit vielen Jahren Gebietsausweisungsanträge, deren Initiierung in den letzten Monaten exorbitant zunahm. Dies nehmen wir zum Anlass, hier die angezeigte Vorgehensweise nachzuzeichnen.