
Windenergie – OVG bestätigt Verfahrenserleichterung durch § 16b BImSchG
In einer aktuellen Entscheidung klärt das OVG Berlin-Brandenburg die korrekte Anwendung von § 16b BImSchG, der erhebliche Erleichterungen im Genehmigungsverfahren vorsieht. Hier alle Details.