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Newsletter: BGH-Entscheidung: Betrug mit Abmahnungen ist strafbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08.02.2017 – Az: 1 StR 483/16 entschieden, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen als Betrug (§ 263 StGB) strafbar ist, wenn sich der Anwalt und der Mandant die erzielten Abmahngebühren teilen und dem Mandanten infolgedessen keine Kosten entstehen. Der Angeklagte Rechtsanwalt wurde zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.