| Datenschutzrecht
Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ist kein Ausforschungsanspruch
Die Kundin eines Versicherungsanbieters hatte von ihrem Auskunftsrecht nach § 34 BDSG a.F. bzw. Art. 15 Abs. 1 DSGVO Gebrauch gemacht. Die daraufhin erhaltene Auskunft empfand sie jedoch als nicht vollständig. Vor Gericht kam es somit auf die höchst praxisrelevante Frage an, wie weit der Auskunftsanspruch betroffener Personen eigentlich reicht (LG Köln, Urt. v. 18.03.2019, Az. 26 O 25/18).