
Neues zum Beschäftigtendatenschutz - Neues Jahr, neue Herausforderungen
Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen des Datenschutzes. Doch schon vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.5.2018 kommen auf die Unternehmen und ihre Mitarbeiter neue Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes zu: Ein neues Gesetz soll für mehr Transparenz und Gleichberechtigung in Entgeltfragen sorgen, das Bundesarbeitsgericht rechtfertigt die Überwachung von Mitarbeitern zur Aufdeckung schwerwiegender Pflichtverletzungen, während die heimliche Tonaufnahme eines Personalgesprächs eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie Neues zum Beschäftigtendatenschutz wissen müssen.