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News zu Photovoltaik

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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2018 eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht. Dieser gibt im Wesentlichen das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen des EEG-Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG 21017 wieder. Diese regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber vorübergehend die Stromeinspeisung aus EE- und KWK-Anlagen ganz oder teilweise abregeln kann, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen.

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Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur gab am 13.06.2018 die Zuschläge der zweiten PV-Ausschreibungsrunde dieses Jahres bekannt. Bezuschlagt wurden 28 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 183 MW. Davon beziehen sich 13 Gebote über insgesamt 90 MW auf Acker- und Grünlandflächen minderer Qualität mit Standort in Bayern und Baden-Württemberg. Das entspricht knapp der Hälfte aller bezuschlagten Gebote. Die Zuschlagswerte lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen 3,89 ct/kWh und 4,96 ct/kWh.

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EEG-Datenerhebung: Anlagenbetreiber sollten Meldepflicht prüfen

Die Bundesnetzagentur führt auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 bis zum 15.06.2018 eine Datenerhebung zu den im Jahr 2016 erfolgten EEG-Zahlungen durch. Diese dient der Erfüllung der sich aus den europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission ergebenen Transparenzpflichten.  Die Datenerhebung betrifft jeden Anlagenbetreiber – unabhängig ob Privatperson oder Unternehmen –, der eine EEG-Anlage nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen hat und für diese Anlage im Kalenderjahr 2016 EEG-Zahlungen in Höhe von mindestens 500.000 Euro erhalten hat. Dabei sind alle seitens des Anschlussnetzbetreibers für die einzelne Anlage auf Grundlage des EEG geleiteten Zahlungen (z.B. Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc.) zu berücksichtigen.

Bild zu Anwendungshinweis zur Mieterstromförderung - Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht Hinweis zur Auslegung des § 21 Abs. 3 EEG 2017

Anwendungshinweis zur Mieterstromförderung - Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht Hinweis zur Auslegung des § 21 Abs. 3 EEG 2017

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG 2017) wird grundsätzlich nur Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, finanziell gefördert. Eine Ausnahme besteht für nach dem 24.07.2017 umgesetzte „Mieterstrommodelle“. Anlagenbetreiber können für Strom, der ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz unmittelbar vor Ort durch Dritte verbraucht wird, einen sog. Mieterstromzuschlag beanspruchen. Die Anspruchsgrundlage bildet § 21 Abs. 3 EEG 2017. Dieser wurde als eigenständiger Fördertatbestand im Rahmen des zum 25.07.2017 in Kraft getretenen Mieterstromgesetzes in das EEG 2017 aufgenommen.

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Schritt für Schritt: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Mit der Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) im Sommer letzten Jahres wurde bereits der Grundstein für eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte gelegt (wir berichteten mit Newsletter vom 20.07.2017). Die im Zuge dessen in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Verordnungsermächtigung soll nunmehr mit Leben erfüllt werden. Am Mittwoch, dem 23.04.2018, beschloss das Bundekabinett eine „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“.

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Solar schlägt Wind

Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der ersten Gemeinsamen Ausschreibung für Wind und PV bekanntEntgegen erster Erwartungen setzten Solaranlagen sich in der ersten technologieübergreifenden Ausschreibung gegen Windenergieanlagen durch. Wie die Bundesnetzagentur jetzt auf ihrer Internetseite bekannt gab, ging das gesamte Ausschreibungsvolumen von 200 MW in der ersten Gemeinsamen Ausschreibung vollständig an Solaranlagen. Acht der insgesamt 32 erteilten Zuschläge entfallen dabei auf Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten; davon wiederum fünf Zuschläge im Umfang von insgesamt 31 MW auf Standorte in Bayern und drei Zuschläge mit einem Umfang von 17 MW auf Standorte in Baden-Württemberg.

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Stromsteuerbefreiung für Bezugsstrom von Transformatoren und Umspannwerke

Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu SolaranlagenDurch den Bundesfinanzhof mit Urteil vom 06.10.2015 (Az.: VII R 25/14) ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass für den durch den Betrieb von Wechselrichtern einer PV-Anlage verbrauchten Strom keine Stromsteuer zu entrichten ist. Hingegen bisher nicht abschließend geklärt ist die stromsteuerrechtliche Behandlung des Bezugsstroms von Trafostationen und Umspannwerken. Einige Hauptzollämter lehnen eine Stromsteuerbefreiung für solchen Bezugsstrom ab, da sie der Auffassung sind, der Stromerzeugungsprozess sei bereits vor der Transformation und Umspannung abgeschlossen.

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Auftakt zur ersten technologieübergreifenden Ausschreibung

Bundesnetzagentur gibt Gebotstermin für die erste gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Solarenergie bekannt Bisher wurden für Windenergie an Land und Solarenergie stets getrennte Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen eines Pilotverfahrens soll im Zeitraum von 2018 bis 2020 in je zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr die gemeinsame Ausschreibung dieser beiden Technologien getestet werden. Die Bundesnetzagentur hat daher jüngst den ersten Gebotstermin für die technologieübergreifende Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekanntgegeben:

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Kontinuierliche Senkung der Zuschlagswerte bei Solaranlagen zu verzeichnen

Bundesnetzagentur gibt Ausschreibungsergebnisse für Gebotstermin 01.02.2018 bekannt Die Bundesnetzagentur hat die für Solarenergie zum Gebotstermin 01.02.2018 erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Zum vorbezeichneten Gebotstermin war ein Volumen von 200 MW für Solarenergie ausgeschrieben worden. Eingereicht wurden 79 Gebote mit einem Umfang von insgesamt 546 MW, damit war die ausgeschriebene Menge erneut deutlich überzeichnet. Allerdings mussten auch 16 Gebote wegen Formmängeln oder Fristversäumnissen ausgeschlossen werden.

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Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung

Europäische Kommission versagt Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen  Angesichts der im Vorfeld zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission getroffenen Verständigung zur Ausgestaltung der Eigenversorgungsregelung versagte die Europäische Kommission nunmehr überraschend die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen.  Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde die Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht einbezogen. D.h. seit 01.08.2014 haben grundsätzlich alle neuen Eigenversorger auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage zu entrichten.