Tracking pixel News zu Photovoltaik · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Photovoltaik

Bild zu Solarenergie – Kommunale „Abgabe“ jetzt auch für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich – nach Vorbild des § 36k EEG 2021?

Solarenergie – Kommunale „Abgabe“ jetzt auch für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich – nach Vorbild des § 36k EEG 2021?

Wie bereits – auch aufgrund unserer guten Vernetzung in Regierungskreisen – im Februar vermutet, ist es jetzt soweit: Wie u.a. der Spiegel am 22. Juni 2021 berichtete, plant die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung des § 95 Nr. 3 EEG 2021 Gebrauch zu machen. Damit ist der Weg frei für die unkomplizierte Beteiligung von Gemeinden an den Erträgen neuer Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, wie sie 32 Unternehmen aus der Solarbranche in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gefordert hatten.

Bild zu Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle?

Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle?

§ 36k EEG 2021 – Die neue bundeseinheitliche Regelung zur Gemeindebeteiligung: Inhalt, Vertragsmuster und Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern Akzeptanz und Bürgerbeteiligungsmodelle werden seit geraumer Zeit diskutiert. Wenngleich schon immer in diversen Formen und mit verschiedensten Mitteln Bürger finanziell beteiligt wurden, hat die Politik auf allen Ebenen es für richtig erachtet, legislative Beteiligungsformen vorzuschreiben. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG 2021 definiert bundeseinheitlich, dass Gemeinden ab sofort unkomplizierter an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden können. § 36k EEG 2021 stellt dabei besondere Anforderungen, die dieses Seminar vertiefend vorstellt – gerade mit Blick auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Dementsprechend werden die gesetzlichen Bedingungen, die Sondersituation in Mecklenburg-Vorpommern und schließlich erste Vertragsklauseln und Muster vorgestellt. Sicherlich werden sich letztere fortentwickeln und fortentwickelt werden. Aktuell wird sie bereits jetzt unerlässlich für jeden Branchenteilnehmer.

Bild zu EEG2021 – Demnächst finanzielle Beteiligungsmöglichkeit auch für PV-Anlagen?

EEG2021 – Demnächst finanzielle Beteiligungsmöglichkeit auch für PV-Anlagen?

Durch § 36k EEG 2021 wird die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe von Standortgemeinden an der Wertschöpfung des Betriebs von Windenergieanlagen geschaffen, um die Akzeptanz für die Errichtung und Nutzung der Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Erneuerbaren Ressourcen, hier speziell der Windenergie, zu steigern (BT-Drs. 19/23482, S. 112). § 95 Nr. 3 EEG 2021 ermächtigt nun die Bundesregierung, unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundestages gem. § 96 Abs. 1 EEG 2021, eine Verordnung in Ergänzung zu § 36k auch für Betreiber von Anlagen anderer Erneuerbarer Energien zu regeln, sodass betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt 0,2 Cent pro kWh angeboten werden kann.

Bild zu DSGVO und Grundstücksinformationen: VG Weimar bestätigt Anspruch der Erneuerbare-Energien-Branche auf Herausgabe von Grundstücksinformationen in Thüringen

DSGVO und Grundstücksinformationen: VG Weimar bestätigt Anspruch der Erneuerbare-Energien-Branche auf Herausgabe von Grundstücksinformationen in Thüringen

Wir berichteten schon zu Beginn des Jahres von mehreren rechtshängigen Klageverfahren, in denen Projektierer der Erneuerbaren Energien gegen Entscheidungen von Vermessungs- und Katasterbehörden vorgehen, die sich weigerten, Eigentümerinformationen für die Grundstücksakquise herauszugeben. Dieses Problem trat zuletzt verstärkt in den Ausbauländern Thüringen und Sachsen auf. Die zuständigen Behörden argumentierten stets mit dem angeblich fehlenden rechtlichen Interesse an der Bereitstellung der Daten und den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen Dritter.

Bild zu Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung

Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung

In Eigenversorgungskonstellationen sorgt besonders eine Frage immer wieder für Kopfzerbrechen: Welche Strommengen sind in welcher Höhe von der EEG-Umlage befreit? Und wie sind die Strommengen voneinander abzugrenzen?  Um den Erzeugern die Rechtsanwendung zumindest etwas zu erleichtern hat die Bundesnetzagentur am 8. Oktober ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht.  Der Leitfaden soll die Handhabung der Mess- und Schätzregelungen nach den §§ 62a und 62b EEG erleichtern. Anhand von 27 Praxisbeispielen wird beispielsweise Erläutert, wann geringfügige Stromverbräuche Dritter der Eigenversorgung zuzurechnen sind. Die Bonner Handreichung gliedert sich in fünf Abschnitte, die mit Erläuterungen, Abbildungen und Tabellen die praktische Anwendung der Regelungen erleichtern sollen.

Bild zu Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Von 2007 bis heute sind bald dreizehn Jahre vergangen. Die erste und letztlich auch die zweite Auflage des „Handbuchs des Rechts der Photovoltaik“ resultierten aus den Projektierungsentwicklungen von Photovoltaik(PV)-Freiflächen und Dachanlagen sowie aus der schon damals (bereits nach einer! Novelle) komplexen öffentlichen rechtlichen und EEG-seitigen regulativen Materie. Die technischen Entwicklungen der PV-Stromerzeugung und ihr technisches Umfeld sind bis heute als atemberaubend zu bezeichnen. Sie führten zu einer extremen betriebswirtschaftlichen Attraktivität des PV-Stroms. „PV - Gamechanger der Energiewende“ („Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?“, Martin Maslaton, VAE, ISBN 978-3-941780-19-4) ist deshalb zu einem geflügelten Wort geworden. Dieser gesamte Hintergrund und die immer noch den Verlag erreichenden Nachfragen, führen zur Neuauflage des Handbuchs.  Buchvorbestellung per E-Mail 

Bild zu Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich. Gerade die Tatsache energetisch begründeter Gesamtkonzepte zwischen fluktuierender Erzeugung (Wind/PV) einerseits und kontinuierlich abrufbarer Energie (Biogas, KWK) andererseits, letztere bzw. deren Kombination als Voraussetzung für Power to Gas Projekte machen es unabdingbar erforderlich, die rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen genau zu erkennen. Diese Problematik soll mit diesem Webinar „Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien“ in Zusammenarbeit mit dem LEE Mecklenburg-Vorpommern angegangen werden. Dieses Veranstaltungsformat beginnt in Mecklenburg-Vorpommern und wird in anderen Bundesländern fortgesetzt.

Bild zu Corona-Fristverlängerung und aus für Bürgerenergiegesellschaften – Bundesregierung plant kleine EEG-Novelle

Corona-Fristverlängerung und aus für Bürgerenergiegesellschaften – Bundesregierung plant kleine EEG-Novelle

Nachdem Ende März bereits die Bundesnetzagentur versucht hatte, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche abzufedern (wir berichteten) hat nun auch der Bundestag reagiert. Dieser beschloss insbesondere die Fristverlängerungen bei der Projektrealisierung. Der Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf, der die Abschaffung des PV-Deckels forderte, wurde nicht angenommen. Abgeschafft wurde hingegen, nach zwei Jahren Moratorium, endgültig die Immissionsschutz-Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Verlängerung von Realisierungs- und Meldefristen Erleichterung erhält die Branche insbesondere im Bereich laufender Fristen. Die Rufe nach einem Aufschub bei der Projektrealisierung waren Branchenseitig zuletzt immer lauter geworden, sorgt doch auch hier die Corona-Pandemie für zahlreiche Hindernisse. Die Erteilung behördlicher Genehmigungen verzögert sich (noch mehr als ohnehin schon), Lieferketten sind gestört und Mitarbeiter in Quarantäne. Auf diese Umstände hat der Gesetzgeber nun reagiert.