Tracking pixel Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle?

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§ 36k EEG 2021 – Die neue bundeseinheitliche Regelung zur Gemeindebeteiligung: Inhalt, Vertragsmuster und Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern

Akzeptanz und Bürgerbeteiligungsmodelle werden seit geraumer Zeit diskutiert. Wenngleich schon immer in diversen Formen und mit verschiedensten Mitteln Bürger finanziell beteiligt wurden, hat die Politik auf allen Ebenen es für richtig erachtet, legislative Beteiligungsformen vorzuschreiben.

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG 2021 definiert bundeseinheitlich, dass Gemeinden ab sofort unkomplizierter an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden können. § 36k EEG 2021 stellt dabei besondere Anforderungen, die dieses Seminar vertiefend vorstellt – gerade mit Blick auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern.

Dementsprechend werden die gesetzlichen Bedingungen, die Sondersituation in Mecklenburg-Vorpommern und schließlich erste Vertragsklauseln und Muster vorgestellt. Sicherlich werden sich letztere fortentwickeln und fortentwickelt werden. Aktuell wird sie bereits jetzt unerlässlich für jeden Branchenteilnehmer.

Was erwartet Sie: 

Vertragsklausel-/muster zu § 36k EEG 2021 – Rechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen und in Mecklenburg-Vorpommern im Speziellen

  

  1. § 36k EEG 2021 – die Regelung und ihre Wirkung

  1. Gesetzesgenese und Begründung

  1. Spezifische Akzeptanzdiskussion

  2. Status Quo: Bisherige bestehende oder fehlende bisherige Möglichkeiten zur kommunalen finanziellen Beteiligung

  3. § 36k EEG 2021 – „erzwungene Freiwilligkeit“?

  4. Die nackten zahlen – Beispielrechnung anhand einer typischen Konstellation

  1. Strafrechtliche Fragen:

    § 36k EEG als straffreie Bestechung/Vorteilsannahme?

 

  1. Sondersituation in Mecklenburg-Vorpommern 

  1. Inhalt des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V)

  2. Verhältnis § 36k EEG 2021 – BüGembeteilG M-V – Was gilt?

  3. Gibt es Ausnahmen von der Anwendung des BüGembeteilG M-V durch Abschluss von Vereinbarungen gem. § 36k EEG 2021? Welche?

 

  1. Vertragsklauseln/Muster § 36k EEG 2021

  1. Vertragsart-, Einordnung

  2. Wesentliche Vertragsbestandteile – Zuwendungszeitraum entsprechend des Zeitraums der gesetzlichen Förderung?

  3. Spezielle Vorgaben aus § 36k EEG 2021 – Welche Gemeinden gelten als „betroffen“? Ab wo ist der Abstand zu messen?

  4. Besteht eine Pflicht zur Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Kommunen? Was gilt, wenn eine betroffene Kommune nicht unterzeichnet?

  5. Spezielle Klausel § 36k EEG 2021 in Bezug auf das BüGembeteilG M-V Tranzparenzgebot? Veröffentlichung der Vereinbarung dem Verwendungszweck der Beträge?

 

Ort /Datum: WebSeminar | 23.03.2021

Zeit: 10:00 – 12:30 Uhr

Teilnahmegebühr:

- Für Gemeinden und Verwaltungen ist der Onlinezugang kostenfrei.

- Firmen und Branchenvertreter zahlen eine Teilnahmegebühr i.H.v. 150 € zzgl. MwSt

- Schlagwort: Anmeldung Onlineseminar §36k EEG 2021

 Anmeldung: leipzig@maslaton.de oder mv@bwe-regional.de