Windenergie-Ausschreibungen: Sinkende Zuschlagswerte gefährden Projektökonomie
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Sinkende Höchstwerte für Windenergie an Land und Rekordtief bei den Zuschlagswerten: Die wirtschaftliche Realisierung von Windenergievorhaben wird schwieriger. Politik und Vorhabenträger*innen müssen reagieren.
Die jüngsten Ergebnisse der EEG-Ausschreibungen für Windenergie an Land vom 12. Januar 2026 werfen ein Schlaglicht auf das Spannungsfeld zwischen gesetzlich geforderter Kosteneffizienz und der realen ökonomischen Tragfähigkeit von Windenergie-Vorhaben – wobei die bevorstehenden Anpassungen durch EEG-Novelle 2027 die Branche bereits jetzt vor die Herausforderung stellen, Flexibilität als neuen Pfeiler der Versorgungssicherheit zu integrieren.
Während die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse als Erfolg der marktlichen Preissteuerung wertet, wächst der wirtschaftliche Druck auf alle Marktakteure erheblich. Nicht nur die Politik, auch Vorhabenträger*innen müssen handeln und konkret gegensteuern:
Sinkende Zuschlagswerte im Spiegelbild der Kosteneffizienz
Die jüngsten Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land bestätigen auf den ersten Blick die Intention des Gesetzgebers, den Windenergieausbau über marktliche Preissteuerungsmechanismen zu forcieren: Der in § 1 Abs. 3 EEG normierte kosteneffiziente Ausbau wird in der Praxis häufig an sinkenden Zuschlagswerten gemessen. Ob diese Sichtweise dem gesetzgeberischen Kosteneffizienzbegriff tatsächlich gerecht wird, zeigt sich jedoch erst auf Projektebene.
Zum sechsten Mal in Folge war der Gebotstermin zum 1. November 2025 mit einem eingereichten Volumen von 8.155 MW bei ausgeschriebenen 3.450 MW deutlich überzeichnet, wobei letztlich 3.456 MW bezuschlagt wurden.
Begleitet wird die anhaltend hohe Nachfrage von weiter sinkenden Zuschlagswerten. Dass der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert nun mit 6,06 ct/kWh nochmals deutlich unter dem Wert der Vorrunde sowie klar unterhalb des bisherigen Höchstwerts von 7,35 ct/kWh liegt, korrespondiert mit der Entscheidung der BNetzA, den Höchstwert für das Jahr 2026 auf 7,25 ct/kWh abzusenken. Diese behördliche Anpassung wird mit gesunkenen Stromentstehungskosten begründet und fügt sich in ein Jahr 2025 ein, in dem mit Zuschlägen für insgesamt 14,4 GW eine historisch robuste Projektpipeline suggeriert wird.
Positive Bewertung aus regulatorischer Perspektive
Aus regulatorischer Perspektive lassen sich diese Zahlen als Erfolg werten. Kosteneffizienz im Sinne des § 1 Abs. 3 EEG meint den gesetzlichen Willen, im Interesse der Verbraucher*innen und des Gesamtsystems eine verstärkte Marktintegration Erneuerbarer Energien zu erreichen – und erkennt damit die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien als überragend wichtigen Gemeinwohlbelang an. In der öffentlichen und medialen Bewertung werden die aktuellen Ausschreibungsergebnisse positiv bewertet. Die erneute deutliche Überzeichnung der Ausschreibung gilt als Beleg für einen funktionierenden Wettbewerb, sagt jedoch nur eingeschränkt etwas über die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der bezuschlagten Projekte aus.
Die weiter sinkenden Zuschlagswerte werden dahingegen als Ausdruck gestiegener Kosteneffizienz der Windenergie an Land interpretiert und als Entlastung für die Stromverbraucher*innen gewertet. Zugleich werden die hohen Gebots- und Zuschlagsmengen als Hinweis auf eine robuste Projektpipeline und eine grundsätzlich ausreichenden Genehmigungsdynamik verstanden, die das Erreichen der Ausbauziele realistisch erscheinen lässt.
Die Kehrseite: Erosion der Wirtschaftlichkeit
Hinter der Fassade der rein statistischen Kosteneffizienz offenbart sich jedoch eine zunehmende Gefährdung der Projektwirtschaftlichkeit. Denn die kontinuierlich sinkenden Zuschlagswerte gehen mit einem zunehmenden Druck auf die Vorhabenträger*innen einher. Wer in einem dauerhaft überzeichneten Ausschreibungssystem erfolgreich sein will, muss seine Projekte immer knapper kalkulieren. Spielräume für Kostensteigerungen – wie bspw. durch Inflation, Herstellungskosten, Lieferketten oder steigende Finanzierungskosten – werden zunehmend kleiner.
Erschwerend kommen finanzielle Belastungen außerhalb des EEG hinzu, die in der Ausschreibungslogik bislang kaum Berücksichtigung finden. Besonders ins Gewicht fallen hierbei die landesrechtlichen Beteiligungsgesetze, die in einigen Bundesländern erhebliche Mehrkosten für den Betrieb verursachen. Die Auswirkungen zeigen sich bereits in der regionalen Zuschlagsverteilung: Länder mit komplexen und kostenintensiven Beteiligungsregelungen sind im bundesweiten Wettbewerb strukturell benachteiligt. Als Beispiel fungiert dabei Mecklenburg-Vorpommern, wo sich die Auswirkungen bereits in der regionalen Zuschlagsverteilung zeigen bzw. sich dort künftig zu verfestigen drohen.
Diese Kosten wirken zwar außerhalb des bundesrechtlich normierten Förderrahmens des EEG, beeinflussen jedoch unmittelbar die Gebotskalkulation. Sie werden im Ausschreibungsdesign bislang nicht systematisch reflektiert und führen dadurch zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen einzelner Standorte. Hieran ändern auch formal kosteneffiziente Zuschlagwerte nichts.
Der gesetzliche Fokus auf Kosteneffizienz droht damit, sich von der realen Projektwirtschaftlichkeit zu entkoppeln. Ein Ausschreibungssystem, das dauerhaft nur unter hohem wirtschaftlichen Druck funktioniert, läuft Gefahr, seine eigene Grundlage zu unterminieren.
Ausblick: Hat das EEG-Ausschreibungssystem ausgedient?
Vor diesem Hintergrund stellt sich zunehmend die grundsätzliche Frage nach der Zukunftsfähigkeit des EEG-Ausschreibungssystems in seiner aktuellen Ausgestaltung. Zwar sorgt der Wettbewerb für sinkende Preise. Zugleich aber zwingt er Vorhabenträger*innen zu immer engeren Kalkulationen und erhöht damit das Projektrisiko.
Als mögliche (Teil-)Alternative gewinnen sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPAs) zunehmend an Bedeutung – insbesondere für Projekte, die unter den gegebenen Zuschlagswerten keine tragfähige EEG-Kalkulation mehr darstellen können. Auch die in der EEG-Novelle enthaltenen sogenannten „Contracts for Difference“ (CfDs) können ein Lösungsansatz sein. Allerdings geschieht dies nur um den Preis höherer Vermarktungs- und Bonitätsrisiken. Ob eine vollständige oder teilweise Abkehr vom Ausschreibungssystem zugunsten markbasierten Modellen sinnvoll ist, wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, stabile und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse zeigen damit zugleich, warum die im Rahmen des EEG 2027 diskutierten Instrumente zur Erlösabsicherung – etwa CfDs – für den weiteren Ausbau an Bedeutung gewinnen könnten.
Fest steht: Kosteneffizienz im Sinne des § 1 Abs. 3 EEG darf nicht allein an sinkenden Zuschlagswerten gemessen werden. Ein nachhaltiger Ausbau der Erneuerbaren Energien erfordert Ausschreibungsbedingungen, die nicht nur Wettbewerb ermöglichen, sondern auch wirtschaftlich tragfähige Projekte zulassen.