
Vieles geklärt, aber neue Probleme
Einspeisegesetz: Ob Maisdeckel oder Wärmekonzept – mit dem neuen EEG 2012 ändert sich einiges für Biogasanlagenbetreiber. Professor Martin Maslaton sagt Ihnen, worauf Sie jetzt besonders achten müssen. Ab 01.01.2012 gilt das neue EEG 2012. Ob Neu- oder Bestandsanlage, alle Betreiber sollten sich mit den Neuregelungen befassen. Das EEG 2009 gilt für Neuanlagen künftig nicht mehr. Trotzdem besteht es für Altanlagen in weiten Teilen weiter, bis auf die zahlreichen Ausnahmen, die die Übergangsvorschriften im neuen EEG festlegen. Beide Fassungen des EEGs gelten bis Ende 2031 nebeneinander. Dadurch wird die Rechtslage insgesamt unübersichtlich.