| IT- und Onlinerecht
EuGH: Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar
Der EuGH hat ihm Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mit Beschluss vom 21.10.2014 (Az.: C-348/13) entschieden, dass die Einbindung von Links zu Videos der Plattform YouTube in den eigenen Internetauftritt als sogenanntes „Framing“ grundsätzlich keinen Urheberrechtsverstoß darstellt und somit erlaubt ist. Im zugrunde liegenden Verfahren waren alle Beteiligten im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Wasserfiltersystemen geschäftlich tätig. Die Klägerin ließ zu Werbezwecken einen kurzen Film zur Wasserverschmutzung drehen, an dem sie die ausschließlichen Nutzungsrechte besaß. Ohne Zustimmung der Klägerin wurde das Video auf Youtube gezeigt und somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.