| IT- und Onlinerecht
Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing seiner Gäste
Nach einer aktuelleren Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz (Urteil vom 18.06.2014 - Az.: 116 C 145/14) haftet ein Hotelbetreiber im Falle eines illegalen Filesharing dann nicht, wenn er seine Gäste und Angestellten darauf hinweist, dass über das WLAN-Netz des Hotels keine Rechtsverstöße begangen werden dürfen. Es genügt zudem, dass das Netzwerk das bei der Auslieferung aktuelle Verschlüsselungsprogramm aufweist. Dem Urteil lag eine Klage eines Erotikfilmproduzenten zu Grunde. Beklagter war hierbei ein Hotelier, der seinen Gästen und Angestellten ein Netzwerk zur Nutzung des Internets zur Verfügung stellte. Hierfür erhielten die Nutzer regelmäßig wechselnde Passwörter. Das Netz verfügte über die bei Auslieferung des Anschlusses aktuelle Verschlüsselungssoftware. Der Kläger warf dem Hotelier vor, über dessen Anschluss einen Film des Unternehmens illegal auf einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.