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Bild zu Die dezentrale Stromvermarktung aus der Photovoltaikanlage an Nachbarn

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Die dezentrale Stromvermarktung aus der Photovoltaikanlage an Nachbarn

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern kommt zunehmend die Vermarktung des Stromes an die Nachbarn in Betracht, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund des sogenannten Marktintegrationsmodells zu steigern. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 MW sieht das Erneuerbare-Energie-Gesetz derzeit vor, dass der Vergütungsanspruch auf 90 % der insgesamt im Kalenderjahr eingespeisten erzeugten Strommengen begrenzt ist. Für denjenigen Stromanteil, der über die vergütungsfähige Strommenge hinausgeht, kann lediglich eine verringerte Vergütung in Höhe des Monatsmittelwertes des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie vom Netzbetreiber beansprucht werden.

Bild zu Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

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Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches an Bundesrat zugeleitet

Der Freistaat Sachsen hat die vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches nunmehr offiziell in den Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des BauGB der Gestalt vor, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Windenergieanlagen weiterhin als privilegierte Vorhaben im Außenbereich errichtet werden dürfen, um den Zubau weiterer Windenergieanlagen besser als bisher steuern zu können.

Bild zu Vorlesung im Sommersemester 2013 - TU Bergakademie Freiberg

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Vorlesung im Sommersemester 2013 - TU Bergakademie Freiberg

Im Sommersemester findet wieder eine Vorlesung zum Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Bergakademie Freiberg in der Zeit von 16 – 17.30 Uhr in der Lessingstraße 45, 09599 Freiberg statt. Nähere Informationen sowie eine Vorlesungsgliederung erhalten Sie auf unserer Webeite unter Veranstaltungen/Vorlesung.

Bild zu Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.

Bild zu EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

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EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Novellierung des EEG und der damit einhergehenden Strompreisdiskussion fand am vergangenen Donnerstag, den 14.03.2013, der EEG-Dialog zum Thema der Ausnahmeregelungen im EEG im Haus des Bundesumweltministeriums statt. Die Veranstaltung war in zwei Themenkomplexe gegliedert, wobei zunächst die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im Sinne der §§ 40 ff. EEG 2012 im Focus der Diskussion stand und im Anschluss das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2012 besprochen wurde.

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Sachsens Energie- und Klimaprogramm bremst erneuerbare Energien aus

Am Dienstag stellte der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) das neue Energie- und Klimaprogramm der Öffentlichkeit vor. Für Martin Maslaton ist das Energie- und Klimaprogramm erneut unzureichend. Der sächsische Verbandsvorsitzende des Bundesverband Windenergie Martin Maslaton kritisierte am Donnerstag, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit nicht erkannt habe. Sachsen will weiterhin an der Braunkohle festhalten. Ferner solle in den kommenden Jahren der Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix nur auf 28 und nicht wie ursprünglich geplant auf 33 Prozent steigen.

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Der BGH entscheidet zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen

Bereits im Dezember 2012 urteilte der Bundesgerichtshof (nachfolgend: BGH) zum Netzanschluss von Biomethanaufbereitungsanlagen (Urteil vom 11.12.2012 – Az.: EnVR 8/12). Insbesondere wurde dem Gericht die Frage vorgelegt, ob eine sog. Y-Lösung zum Netzanschluss an das allgemeine Gasversorgungsnetz dem Netzbetreiber im Sinne des § 17 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (nachfolgend: EnWG) unzumutbar sei. In Fall der Unzumutbarkeit wäre der Netzbetreiber berechtigt, dem Begehrenden den Netzanschluss zu verweigern.

Bild zu Das Prioritätsprinzip im deutschen Verwaltungsrecht bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen

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Das Prioritätsprinzip im deutschen Verwaltungsrecht bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen

Die Dissertation beleuchtet die Frage der Genehmigungskonkurrenz bei Windenergievorhaben – ein Problem, das angesichts des immer knapper werdenden Flächenpotentials zunehmende Bedeutung für Betreiber und die Verwaltungspraxis erlangt.Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Lösung derartiger Konflikte unter Rückgriff auf den in der Rechtspraxis kontrovers diskutierten sogenannten Prioritätsgrundsatz. In diesem Rahmen erfolgt eine umfassende dogmatische Bewertung des Rechtsgrundsatzes und die Entwicklung einer praktikablen Anwendung. Zum Autor Peter Sittig ist seit Abschluss seines Studiu...

Bild zu Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht - anhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen

| Bauplanungsrecht · Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht - anhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen

Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Zum Autor Christoph Richter ist seit Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig im Jahr 2008 bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Dort beschäftigt er sich vo...

Bild zu Energiesteuerprivilegien erhalten!

| Energierecht

Energiesteuerprivilegien erhalten!

Spitzenausgleich – Implementierung von Energiemanagementsystemen (§ 55 EnergieStG; § 10 StromStG) Seit der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Steuersätze für Energie und Strom kontinuierlich gestiegen. Durch die Erhöhung der umweltbezogenen Steuern – und damit einhergehend der Energiepreise – sollte ein Anreiz für die Verbraucher geschaffen werden, Energie einzusparen und vorhandene Einsparpotentiale zu nutzen. Tatsächlich ging der Energieverbrauch nach der Einführung der Strom- und Mineralölsteuer, später Energiesteuer, erheblich zurück, nachdem er zuvor kontinuierlich gestiegen war. Die hierdurch entstehenden Steuermehreinnahmen flossen in die Rentenversicherung und ermöglichten somit eine Senkung bzw. Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge.