
| IT- und Onlinerecht
Fehlende Adresse der Aufsichtsbehörde im Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
Im Raum Leipzig werden derzeit Immobilienmakler von einem süddeutschen Immobilienunternehmen abgemahnt, da im Impressum die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde (z. B. die Anschrift) nicht angegeben sind. In der lediglich eine Seite umfassenden Abmahnung wird auf ein Urteil des LG Leipzig vom 12. Juni 2014 (Az.: 05 O 848/13) verwiesen. Beide Parteien des Rechtsstreites waren als Immobilienmakler tätig. Die Beklagte war Inhaberin eines Immobilienunternehmens und unterhält seit August 2012 eine Domain. Zu ihrem beruflichen Werdegang gab die Beklagte an, dass sie im Abendstudium die Qualifikation zur Betriebswirtin für Marketing erwarb und bei der IHK eine Grundausbildung zur „Immobilienmaklerin“ durchlief. Seit Mitte Januar 2014 verfügt sie über eine Gewerbeerlaubnis.