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Neue Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)
Bundesnetzagentur passt Marktprozesse für Einspeisestellen an das EEG 2014 an Am 29.01.2015 hat die Bundesnetzagentur die Anpassung der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ (Az. BK6-14-110) an das EEG 2014 beschlossen. Erstmals traf die Bundesnetzagentur mit der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ vom 29.10.2012 (Az. BK6-12-153) detaillierte Vorgaben für Geschäftsprozesse und Datenübermittlung beim Wechsel der Zuordnung von Erzeugungsanlagen zu Lieferanten und Bilanzkreisen – sowohl für konventionelle, wie auch EEG- und KWK-Erzeugungsanlagen. In Folge der EEG-Novelle 2014, welche zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist, war nunmehr eine entsprechende Anpassungen dieser Festlegung an die geänderte Rechtslage erforderlich.