
| IT- und Onlinerecht
Fliegender Gerichtsstand bei Verkauf von urheberrechtswidrigen Bootleg LPs
Wer eine Urheberrechtsverletzung durch den Verkauf einer Bootleg-LP z.B. über eBay begeht, kann im gesamten Bundesgebiet verklagt werden, wenn der Verkauf als gewerblich anzusehen ist. Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 10.12.2014 (Az.: 310 O 394/14) entschieden, dass eine solche gewerbliche Verwendung dann vorliegt, wenn das eBay-Konto des Verkäufers eine erhebliche Anzahl von Veräußerungen aufweist und ganz überwiegend Tonträger verkauft wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein eBay-Verkäufer eine urheberrechtswidrige Bootleg-LP (=nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht) einer Musikgruppe über die Internet-Verkaufsplattformen eBay veräußert. Der Rechteinhaber ging gegen ihn vor dem Landgericht Hamburg vor und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.