
Neuerungen im Arbeitsrecht 2019
Neues Jahr, neue Regeln. Vom Mindestlohn, über die Brückenteilzeit, bis hin zum Minijob - das stetig im Wandel befindliche Arbeitsrecht unterliegt auch in Hinblick auf das Jahr 2019 wieder einigen kleineren wie größeren Änderungen. Es soll daher ein Blick auf die wichtigsten Änderungen und deren zentralen Inhalte geworfen werden. Anhebung des Mindestlohns § 9 Abs. 1 Satz 2 MiLoG sieht vor, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (§§ 1 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 1 MiLoG) über die Höhe des Mindestlohns zu beschließen hat. Dies war 2016 das erste Mal der Fall und erfolgte dementsprechend 2018 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 erneut.