
Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs verlangen
Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gehe nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben über. Dies hat der EuGH am 06.11.2018 in den verbundenen Rechtssachen C-569/16 (Stadt Wuppertal / M. E. B.) und C-570/16 (V. W. / M. B.) entschieden. Soweit das deutsche Erbrecht dem entgegenstehe, müsse es unangewendet bleiben.