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08.09.2025 | Veröffentlicht in Ausgabe 07-2025 Wind und Solar müssen bei Interessenwiderstreit zum Militär oft zurückstecken, weil Gerichte der Bundeswehr in der Rechtsordnung mehr Bedeutung zusprechen. Ein Widerspruch. Seit einigen Jahren führt meine Kanzlei diverse Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Dabei handelt es sich um geheime Übungsstrecken der Bundeswehr, die vor allem im Süden Deutschlands häufig in Konflikt mit Windenergievorhaben geraten. Nach aktuellem Stand wissen wir von rund 1.000 Anlagen, deren Errichtung aufgrund derartiger militäris...
Die Bundesregierung plant die Stärkung militärischer Belange in § 14 LuftVG. Die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs zum Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG).
Ein Regierungsentwurf bringt die Umsetzung der RED III in Fahrt – mit ersten Erleichterungen für Windenergievorhaben, aber auch mit potenziellen Hemmschuhen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
§ 9 Abs. 1a BImSchG sollte Vorbescheidsverfahren vereinfachen. Der jüngst eingeführte Satz 2 lief dem zuwider. Ein aktuelles Urteil des OVG Bautzen führt jetzt zu weiteren Hürden.
Die Bundesregierung hebt die neuen Regelungen zum Vorbescheid bei der Genehmigung von Windenergieanlagen teilweise wieder auf. Dadurch solle ein „Wildwuchs“ der Windenergie verhindert werden. Zu übersehen scheint die Regierung, dass sie diese Situation vorsätzlich herbeigeführt hatte.
In Verfahren für Windenergieanlagen wenden sich Anwohner oftmals gegen die vermeintlich unzureichende Schallimmissionsprognose. Mit Aussicht auf Erfolg? Der Beitrag zeigt, wie Projektierer die Einwendung entschärfen können.
Das Solarpaket ist verabschiedet und damit auch die kurzfristige Einführung von Windenergie-Beschleunigungsgebieten. Zur RED III EU-Richtlinie und des Referentenentwurfs des BMWK.
Der Planungsverband Chemnitz hat nach über einem Jahrzehnt der Planung das Beteiligungsverfahren des Teil-Regionalplans Wind gestartet. Bis 2027 sollen die Standorte für Windenergieanlagen feststehen – doch die Realität zeigt sich bereits jetzt komplexer als gedacht, besonders angesichts des angestrebten 1.000-Meter-Siedlungs-Abstands.
Prof. Dr. Martin Maslaton im Interview. Was passiert hinter den Kulissen? Wie gestaltet sich in den Gremien „spiegelbildlich“ das vorgestellte Projekt? Welche rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalte werden be- oder missachtet?